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barkeitsrechte zur Folge haben werde. Wäre es aber wirklich auch |
nur klug, wäre nicht gerade das Selbſtmord gewesen, wenn die kammer |
gegen den klaren Wortlaut entschieden hätte? Nimmermehr hätte die
Regierung die Auslegung „nach dem Geiſt“ anerkannt. Bereits hatte |
der Geheime Rat dem Uönig gegenüber die Wotwendigkeit ausge- |
sprochen, „dem klaren Buchſtaben des Gesetzes" zu folgen, sich vor |
jeder Schwäche zu hüten und zu energiſchem Vorgehen gegen die
Stände sich zu entfchließen, wenn dieſe der Forderung der Verfaſſunng
zuwider handelten.!) Die Hammer wurde darüber auch nicht im Zweifel
gelaſſen. Maucler eröffnete ihr, daß der Usnig, treu ſeinem Wort
und treu seiner Verfaſſung, zu ihrem Schutz jedes Mittel ergreifen
werde, das die Urkunde seiner Entſchlossenheit gewähre. Sollte
die Kammer, deren Zuſtimrmmung zum Ausſchluß eines Mitglieds van der
Verf.Urkunde gar nicht gefordert war, es darauf ankommen laſſen, |
daß die Regierung von sich aus, geſtütt allein auf den Wortlaut der
Verfaſſung, Liſt gewaltſam aus dem Sitzungsſaal entfernte, wie die
franzsſiſche den Deputierten Manuel? Sollte die Kammer das bis-
herige, zu erſprießlicher Tätigkeit ſo notwendige vertrauensvolle Zu-
ſammenwirken mit der Regierung, ja mit dem König selbst, vergiften ?)
und damit sich ſelbſt zur Unfruchtbarkeit verdammen, gar der Auf-
lsſung ausſetzen, wie der badische, oder mindestens einer ernſtlichen
Rüge, wie der erſte bayriſche Landtag ? Und das alles wegen einiger |
Wochen, höchstens Monate bis zur endgültigen Entscheidung des
Richters über den zunächſt ja nur vorläufigen Ausſchluß? Nein ge-
wiß, auch nicht klug wäre ein solches Verhalten gewesen.
Wenn alſo Vorwürfe zu erheben sind, so wären sie nicht der
Kammer zu machen, die dem Verlangen nach Liſts Ausſchließung
eniſprochen, ſondern der Regierung, die das Verlangen gestellt hat.
Umſonst hatte ſich bei ihr Bolles, der als Abgeordneter für Ciſts
Austritt stimmte, vorher eifrig dafür verwandt, daß der Buchſtabe
der Verfaſſung gegen Ciſt nicht angerufen werde.?) Warum hat die
Regierung gleichwohl die Ausſchließung verlangt? Ciſt, deſſen blei-
bende, unsterbliche Verdienſte einer späteren Zeit angehören, hatte
schon vorher die frühere Geneigtheit König Wilhelms eingebüßt. Dieser
hatte ihn 1817 zum Univerſitätsprofeſſor ernannt gegen den Einspruch
des Senats und trotzdem Kiſt kein abgeschloſſenes Univerſitätsstudium
aufzuweiſen hatte und für das neue Amt „nur unvollkommen aus-
gebildet war“.Ê*) Statt umso emsiger seine ganze Arbeitskraft dem
neu errichteten Cehrſtuhl zu widmen, schrieb Ciſt eifrig in den „Volks-
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§) Bgeser s EG. cönig mit seinen Ministern einig war, zeigen die bitteren
Anreden, mit denen er beim nächsten Hoffeſt einige Abgeordnete kränkte, die gegen
Liſts Ausschluß gestimmt hatten. Göſer a. a. O. 125.
3) Schwäb. Merkur (Kronik) 1847, 430.
+) Eman. Leser in der Allg. D. Biographie 18, 761.