2. Ruhige Jahrt.
1823-1 830.
Der zweite Landtag von 1823/24 schritt auf der Bahn bedäch-
tigen Fortſchrittes weiter. Daß die 1. Kammer diesmal in beſchluß-
fähiger Zahl gar nicht zuſammenkam, wurde kaum vermißt. Aus-
ſchweifende Beſchlüſſe wurden von der 2. Kammer auch diesmal nicht
gefaßt ; Versuche, die durch die Verfaſſung gesetzten Grenzen zu ver-
rücken, unterblieben von beiden Seiten. Der Landtag wäre faſt ohne
Erregung verlaufen, hätte nicht der einstige Szeklerhuſar Heinrich Keßler,
ein talentvoller, aber noch unvergorener, von Theorien erfüllter Mann,
als Abgeordneter Anträge gestellt, die Aufsehen und Zwiſt in und
außer der Kammer kaum in minderem Grad erregten, als zwei Jahre
früher der Fall Liſt. Ueßlers Anträge gingen auf nichts geringeres,
als den Finanzminiſter Weckherlin vor den Staatsgerichtshof zu
stellen wegen Willkür, falſcher Rechnungen und Volksbetrugs ;
Keßler verwertete dabei gegen den Minister in öffentlicher Sitzung
vertrauliche Mitteilungen Wangenheims über die Zollvertragsverhand-
lungen. Die Stände ſollten bereits am 19. Dezbr. 1825 vertagt werden;
nun aber wollte der König, daß diese unangenehme Sache zuvor er-
ledigt werde, damit wieder Ruhe und Vertrauen eintreten möge. Dieſe
hochtsnende Anklage gebar ein Mäuslein. Keßler konnte seine An-
klagepunkte nicht gehörig begründen und nahm seinen Antrag ſelbſt
zurück. Da er aber auch in der Form gar sehr gegen den Anstand,
die Gesetze der Klugheit und Maßigung gefehlt hatte, ſ0 endigte das
eitraubende Spiel mit der ihm mit s0 gegen 2 Stimmen ausgesprochenen
Miißbilligung der Kammer.!) ;
Die bedeutendste Frucht des Landtages war die umfassende neue
] Péfandgesetzgebung, die den Pontiniſchen Sumpf des römischen Rechts
ausgetrocknet, den erschütterten Realkredit durch den Grundsatz der
Spezialität und der Öffentlichkeit wieder hergestellt und damit den wirt-
schaftlichen Aufschwung weſentlich gefördert hat. Die Kammer, die
mit angeſtrengtem Eifer gearbeitet und trotz Sommerhitze viele und
lange Sitzungen gehalten hatte, wurde am 9. Juli 1824 mit dem Dank
des Königs entlaſſen. Der Abgeordnete Weber aber scherzte: man
hätte den Abgeordneten als Amistracht schwarze bocklederne Hosen
ſtatt der schwarzen seidenen Mäntel verordnen ſollen. Im Unterschied
von allen anderen Ländern mußten nämlich in Wöürttemberg nach
einer Ugl. Verordnung vom 7./8. Januar 1820 die Mitglieder der
2. Kammer in Amtstracht erſcheinen, die Ritter in blauen Fräcken, die
Abgeordneten des Volkes in schwarzem Tuchkleid und Uniehoſen,
ſchwarzseidenen Strümpfen und Schnallenſchuhen nebſt ſchwarzseidenem
antel und dreieckigem Hut. In dieſer Kleidung samt Degen er-
!) Vergl. Karl Jul. Weber a. a. O. 1, 356.
A d am, Württ. Verfaſſung.