Volltext: Ein Jahrhundert Württembergischer Verfassung

2. Ruhige Jahrt. 
1823-1 830. 
Der zweite Landtag von 1823/24 schritt auf der Bahn bedäch- 
tigen Fortſchrittes weiter. Daß die 1. Kammer diesmal in beſchluß- 
fähiger Zahl gar nicht zuſammenkam, wurde kaum vermißt. Aus- 
ſchweifende Beſchlüſſe wurden von der 2. Kammer auch diesmal nicht 
gefaßt ; Versuche, die durch die Verfaſſung gesetzten Grenzen zu ver- 
rücken, unterblieben von beiden Seiten. Der Landtag wäre faſt ohne 
Erregung verlaufen, hätte nicht der einstige Szeklerhuſar Heinrich Keßler, 
ein talentvoller, aber noch unvergorener, von Theorien erfüllter Mann, 
als Abgeordneter Anträge gestellt, die Aufsehen und Zwiſt in und 
außer der Kammer kaum in minderem Grad erregten, als zwei Jahre 
früher der Fall Liſt. Ueßlers Anträge gingen auf nichts geringeres, 
als den Finanzminiſter Weckherlin vor den Staatsgerichtshof zu 
stellen wegen Willkür, falſcher Rechnungen und Volksbetrugs ; 
Keßler verwertete dabei gegen den Minister in öffentlicher Sitzung 
vertrauliche Mitteilungen Wangenheims über die Zollvertragsverhand- 
lungen. Die Stände ſollten bereits am 19. Dezbr. 1825 vertagt werden; 
nun aber wollte der König, daß diese unangenehme Sache zuvor er- 
ledigt werde, damit wieder Ruhe und Vertrauen eintreten möge. Dieſe 
hochtsnende Anklage gebar ein Mäuslein. Keßler konnte seine An- 
klagepunkte nicht gehörig begründen und nahm seinen Antrag ſelbſt 
zurück. Da er aber auch in der Form gar sehr gegen den Anstand, 
die Gesetze der Klugheit und Maßigung gefehlt hatte, ſ0 endigte das 
eitraubende Spiel mit der ihm mit s0 gegen 2 Stimmen ausgesprochenen 
Miißbilligung der Kammer.!) ; 
Die bedeutendste Frucht des Landtages war die umfassende neue 
] Péfandgesetzgebung, die den Pontiniſchen Sumpf des römischen Rechts 
ausgetrocknet, den erschütterten Realkredit durch den Grundsatz der 
Spezialität und der Öffentlichkeit wieder hergestellt und damit den wirt- 
schaftlichen Aufschwung weſentlich gefördert hat. Die Kammer, die 
mit angeſtrengtem Eifer gearbeitet und trotz Sommerhitze viele und 
lange Sitzungen gehalten hatte, wurde am 9. Juli 1824 mit dem Dank 
des Königs entlaſſen. Der Abgeordnete Weber aber scherzte: man 
hätte den Abgeordneten als Amistracht schwarze bocklederne Hosen 
ſtatt der schwarzen seidenen Mäntel verordnen ſollen. Im Unterschied 
von allen anderen Ländern mußten nämlich in Wöürttemberg nach 
einer Ugl. Verordnung vom 7./8. Januar 1820 die Mitglieder der 
2. Kammer in Amtstracht erſcheinen, die Ritter in blauen Fräcken, die 
Abgeordneten des Volkes in schwarzem Tuchkleid und Uniehoſen, 
ſchwarzseidenen Strümpfen und Schnallenſchuhen nebſt ſchwarzseidenem 
antel und dreieckigem Hut. In dieſer Kleidung samt Degen er- 
!) Vergl. Karl Jul. Weber a. a. O. 1, 356. 
A d am, Württ. Verfaſſung. 
 
	        
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