a) Die Vorprüfung
An Hochschulen mit den Fachrichtungen Physik, Chemie oder Mineralogie,
an denen ein besonderer Ausbildungsgang für Metallkundler der ersten
Semester nicht besteht, erfolgt die Vorprüfung auf Grund der Bestim-
mungen für das betreffende, der Wahl des Studierenden überlassene Fach.
Andernfalls wird eine Vorprüfung in der Fachrichtung Metallkunde oder
der Fachrichtung Hüttenkunde abgelegt.
Die Vorprüfung in der Fachrichtung Metallkunde kann frühestens nach
vier Semestern abgelegt werden. Bei der Anmeldung zur Prüfung sind
Bescheinigungen über die Absolvierung von Übungen und Praktika ab-
zugeben, deren Wahl der betreffenden Hochschule überlassen ist. Die
mündliche Prüfung erfolgt in den Fächern 1. Mathematik und Mechanik,
2. Physik, 3. Chemie, 4. Physikalische Chemie, 5. Mineralogie und Kristal-
lographie, 6. Maschinenelemente.
b) Diplomhaupftprüfung
Die Zulassung zur Diplomhauptprüfung kann frühestens nach sieben
Studiensemestern, in der Regel frühestens vier Semester nach dem Vor-
examen erfolgen. Bei der Anmeldung zur Prüfung sind Bescheinigungen
über die Absolvierung von Übungen und Praktika vorzulegen, deren Wahl
der Hochschule überlassen ist.
Der Diplomhauptprüfung hat ferner die Anfertigung einer wissenschaft-
lichen Arbeit voranzugehen. Zweck der Diplomarbeit ist vor allem zu
zeigen, daß der Student eine gewisse Beherrschung der Arbeitsmethoden
seines Hauptfaches gewonnen hat und imstande ist, eine technisch-wissen-
schaftliche Aufgabe zu lösen. Die Erzielung neuer wissenschaftlicher Er-
gebnisse ist dabei nicht unbedingt erforderlich. Bei der Festsetzung des
Prüfungsergebnisses wird die Diplomarbeit nach den Bestimmungen der
jeweiligen Hochschule berücksichtigt.
Die mündliche Prüfung wird nach folgendem Plan durchgeführt:
1. Metallkunde
2. Physikalische Chemie
3. Verformungskunde oder Physik oder Chemie.
Ist an der Hochschule die Verformungskunde vertreten, so ist dies Pflicht-
fach, andernfalls kann der Student zwischen Chemie und Physik als Prü-
fungsfach wählen.
4. Die weiteren Prüfungsfächer werden von der betreffenden Hoch-
schule festgesetzt. In Frage kommen: .
a) Physik, b) Chemie, c) Kristallographie, d) Hüttenkunde, e) Eisen-
und Metallgießereikunde, f) Allgemeine Mathematik, g) Angewandte
Mathematik und Mechanik. Geksichligten £ StQi
In allen in. dieser Prüfungsordnung nicht berücksichtigien ragen ist die
Allgemeine Prüfungsordnung der betreffenden Hochschule maßgebend.
An der Technischen Hochschule Stuttgart gilt für die Chemiker der
Fachrichtung Metallkunde die Prüfungsordnung für Chemiker mit fol-
genden Änderungen:
8 14: Prüfungsarbeit. Diplomarbeit
(2) Es wird geprüft in den Fächern: . .
Metallkunde einschließlich Metallurgie
Physikalische Chemie
11