Anhang
Besondere Bestimmungen zum Druck der Habilitatiorisschrift und
die Anzahl der abzuliefernden Exemplare.
Habilitationsschriften sind im BuchdrucKk zu veröffentlichen.
Die‘ Zahl der an die Hochschulbibliothek abzuliefernden Exemplare
beträgt
ıi, bei Veröffentlichung als Hoöchschulschrift, die nicht
im Buchhandel erscheint; 150 (mit Lebenslauf)
. bei Veröffentlichung in einer wissenschaftlichen
Zeitschrift: 60 (Mit besonderem Umschlag und Titel-
aufdruck)
3, bei Buchveröffghtlichung oder bei Veröffentlichung
in einer Reih@ durch einen gewerblichen Verieger: 5.
Bei Veröffentlichung nach 2, oder 3. ist in 6 Exemplare jeweils
ein Blatt - maschinenschriftlich im Format der Veröffentlichung -
mit dem Lebenslauf des Haäbilitanden am Schluss der Abhandiung
einzulegen.
Die Anzahl der zusätzlich an die Fakultät abzuliefernden Druck-
exemplare der Habilitationsschrift wird von ‘der Fakultät
festgesetzt.
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