Full text: Habilitationsordnung der Technischen Hochschule Stuttgart (1965)

Anhang 
Besondere Bestimmungen zum Druck der Habilitatiorisschrift und 
die Anzahl der abzuliefernden Exemplare. 
Habilitationsschriften sind im BuchdrucKk zu veröffentlichen. 
Die‘ Zahl der an die Hochschulbibliothek abzuliefernden Exemplare 
beträgt 
ıi, bei Veröffentlichung als Hoöchschulschrift, die nicht 
im Buchhandel erscheint; 150 (mit Lebenslauf) 
. bei Veröffentlichung in einer wissenschaftlichen 
Zeitschrift: 60 (Mit besonderem Umschlag und Titel- 
aufdruck) 
3, bei Buchveröffghtlichung oder bei Veröffentlichung 
in einer Reih@ durch einen gewerblichen Verieger: 5. 
Bei Veröffentlichung nach 2, oder 3. ist in 6 Exemplare jeweils 
ein Blatt - maschinenschriftlich im Format der Veröffentlichung - 
mit dem Lebenslauf des Haäbilitanden am Schluss der Abhandiung 
einzulegen. 
Die Anzahl der zusätzlich an die Fakultät abzuliefernden Druck- 
exemplare der Habilitationsschrift wird von ‘der Fakultät 
festgesetzt. 
© ra A A (Am han 48 6b 
; GC
	        
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