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Habilitationsgesuch
(1) Das Habilitationsgesuch ist über das Rektoramt bei dem Dekan
der Fakultät einzureichen. In dem Gesuch muß das Lehrgebiet,
für das der Bewerber sich zu habilitieren beabsichtigt, umgrenzt
sein.
Dem Gesuch sind beizufügen:
i. ein Lebenslauf mit Darstellung des persönlichen und
beruflichen Werüeganges,
2, urkundliche Nachweise der Voraussetzungen des $ 2,
3. eine Habilitationsschrift in zwei Exemplaren,
4. ein Verzeichnis der wissenschaftlichen Veröffentlichungen
des Bewerbers, von denen nach Möglichkeit Sonderädrucke
beizufügen sind,
_ eine eidesstattliche Versicherung darüber, daß die Habili-
tationsschrift vom Bewerber ohne andere als die darin ange-
gebenen Hilfsmittel angefertigt ist, und eine Erklärung
über die Vollständigkeit des Verzeichnisses der Veröffent-
lichungen (Ziffer 4),
b. eine eidesstattliche Versicherung über etwaige andere
Habilitationsanträge oder -verfahren des Bewerbers,
eine eidesstattliche Versicherung über straf- und diszi-
plinargerichtliche Verurteilungen und anhängige Straf- und
Disziplinarverfahren.
(2) Die Beifügung nichtveröffentlichter Arbeiten ist freigestellt.
(3) Sämtliche eingereichten Unterlagen - außer den Urschriften
der Zeugnisse sowie den Sonderädrucken - sehen in das Eigentum
der Hochschule über.
SA
Senatsberichter
(1) Nech der Zinreichung des Habilitationsgesuches bestellt der
Rektor einen Senatsberichter.