Volltext : Ordnung der Diplomprüfung für Bauingenieure (1969)

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7, Zusatzfächer
Der Kandidat kann sich in weiteren als den vorgeschriebenen Fächern
einer Prüfung unterziehen, Das Ergebnis der Prüfung in diesen Fächern
wird auf Antrag des Kandidaten in das Zeugnis aufgenommen, jedoch bei
der Festsetzung der Gesamtnote nicht berücksichtigt.
2. Bewertung der Leistungen in _der Diplom-Vorprüfung
2.1 Die Noten für die einzelnen Prüfungsleistungen werden von den jeweiligen
 Prüfern festgesetzt. Das Ergebnis einer Gruppen-Klausur
gilt als einzelne Prüfungsleistung. Teilnoten einer Gruppen-Klausur
können untereinander voll ausgeglichen werden.
Die einzelnen Prüfungsleistungen sind mit Noten 1, 2, 5, 4, 5 im
Sinne der Urteile sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend, nicht
ausreichend zu bewerten. Zur differenzierten Bewertung der Leistungen
können die Noten 1 - 4 um 0,3 erniedrigt oder erhöht werden. Ist
die Note einer einzelnen Prüfungsleistung aus Teilprüfungen oder aus
Einzelnoten einer Gruppen-Klausur zu bilden, so erfolgt die Notenbildung
 nach einem festgelegten Gewichtsverhältnis.
Die Gesamtnote der Vorprüfung errechnet sich aus den Einzelnoten und
ihren Gewichten. Das Notengewicht der Einzelfächer ist nachfolgend
aufgeführt:
Fächer Notengewicht
Höhere Mathematik ;
Technische Mechanik
Baustoffkunde
Grundlagen der Konstruktionen
Fertigungstechnik 1
Vermessungskunde '
Wahlfächer jenrl.
„A Die Diplom-Vorprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen in den einzelnen
 Fächern nicht schlechter als ausreichend (bis 4,3) bewertet
worden sind, und die Gesamtnote nicht schlechter als 4,0 ist. Das
Gesamturteil über eine bestandene Prüfung lautet:
Sehr gut bei einer Gesamtnote bis 1,7
gut bei einer Gesamtnote über 1,7 bis 2,5
befriedigend bei einer Gesamtnote über 2,5 bis 3,3
bestanden bei einer Gesamtnote über 3,3 bis 4,0.
In Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuß im Einvernehmen mit den
Prüfern über ein Gesamturteil beschließen, das zugunsten des Kandidaten
 von dem errechneten Gesamturteil bis 0,1 abweicht.
            
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