‚5 Einzelprüfungen eines Prüfungstermines der Diplom-Vorprüfung
gelten als nicht bestanden, wenn
a) der Kandidat die fristgerechte Anmeldung zur Prüfung nach
Abschnitt 6 unterläßt,
b) sich der Kandidat unerlaubter Hilfen bedient oder eine
Täuschung begangen hat,
°) der Kandidat ohne triftige Gründe zu Prüfungen oder Teilen
einer Prüfung nicht erscheint oder nach Beginn der Prüfungen
zurücktritt.
Liegen triftige Gründe für den Rücktritt oder das Versäumnis
einer Prüfung vor, so müssen sie dem Prüfungsausschuß unver-
züglich angezeigt und glaubhaft gemacht werden.
Im Krankheitsfall ist ein ärztliches Attest auf vorgeschriebe-
nem Formblatt beizufügen.
Erkennt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses die Gründe an,
So wird ein neuer Termin anberaunmt.
Wiederholung der Diplom-Vorprüfung
.1 Ist eine Einzelprüfung oder die Gesamtprüfung nicht bestanden, so
ist die Prüfung zum nächstfolgenden Prüfungstermin zu wiederholen.
Dem Kandidaten werden Umfang und Termin der Wiederholungsprüfung
schriftlich mitgeteilt.
? Wiederholungsprüfungen bestehen aus einer schriftlichen und einer
mündlichen Prüfung. Der Kandidat hat sich der mündlichen Prüfung
nur dann zu unterziehen, wenn er den schriftlichen Teil der Wieder-
holungsprüfung nicht besteht. Der Vorsitzende des Prüfungsaus-
sSchusses hat für mündliche Wiederholungsprüfungen einen Beisitzer
zu bestimmen.
Die Dauer einer mündlichen Wiederholungsprüfung beträgt für jeden
Kandidaten und jedes Prüfungsfach mindestens 15 Minuten. Mehrere
Kandidaten können gleichzeitig geprüft werden.
- Mündliche Wiederholungsprüfungen von Gruppenklausuren sollen nur
vor einem der fachlich zuständigen Prüfer abgelegt werden,
) Die Gegenstände und Ergebnisse der mündlichen Wiederholungsprüfung
sind in einem Protokoll festzuhalten.
> Eine zweite Wiederholung ist nicht zulässig.
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