Full text: Ordnung der Diplomprüfung für Bauingenieure (1969)

15 
16 
20. Klausurarbeiten, mündliche Diplom-Hauptprüfung 
20.1 Die Fächer der Grundfachprüfung werden schriftlich geprüft. 
Die Fächer der Vertiefungsprüfung werden schriftlich und mündlich 
geprüft. 
20.2 Die Dauer der schriftlichen Klausuren ist in Abschnitt 19.6 fest- 
gelegt. Die Gesamtdauer der mündlichen Prüfung beträgt in der Regel 
lh je Kandidat und Prüfungsfach. 
Die mündliche Prüfung kann als Kollegialprüfung durchgeführt werden. 
20.2 Jede Prüfung ist von dem fachlich zuständigen Prüfer zu beurteilen. 
In Kollegialprüfungen hat jeder Prüfer nur das Stoffgebiet seines 
Faches zu prüfen. 
20.4 Werden in einer Klausur Prüfungsfragen aus mehreren Prüfungsfächern 
bearbeitet, so ist sie als Gruppenklausur durchzuführen. 
20.5 Die Gegenstände und Ergebnisse mündlicher Prüfungen sind in einem 
Protokoll festzuhalten. 
21. Diplomarbeit 
21.1 Die Diplomarbeit soll zeigen, daß der Kandidat in der Lage ist, in 
begrenzter Frist eine Aufgabe, in der Regel aus der von ihm gewähl- 
ten Vertiefungsrichtung, nach wissenschaftlichen Methoden selbständig 
zu lösen. 
21.2 Das Thema der Diplomarbeit wird nach Möglichkeit unter Berücksich- 
tigung der Wünsche des Kandidaten von einem Universitätslehrer des 
zuständigen Fachgebietes gestellt. Der Kandidat wird bei der An- 
fertigung seiner Diplomarbeit beraten. 
Will ein Studierender eine Diplomarbeit anfertigen, die das Lehr- 
gebiet mehrerer Prüfer umfaßt, so ist das Thema der Arbeit von den 
beteiligten Prüfern gemeinsam zu formulieren. 
21.? Die Zeit für die Anfertigung der Diplomarbeit beträgt 2 Monate. Sie 
kann auf begründeten Antrag des Kandidaten ausnahmsweise bis auf 
5 Monate verlängert werden. 
21.4 Das Thema der Diplomarbeit kann frühestens gestellt werden, wenn 
der Kandidat den ersten Teil der Diplom-Hauptprüfung in 4 Fächern 
bestanden hat. 
4 Der Antrag auf Zulassung zur Diplomarbeit kann frühestens mit der 
Prüfungsanmeldung zur Diplom-Hauptprüfung gestellt werden. Wird 
ein Antrag abgelehnt, so kann er frühestens mit der Anmeldung zum 
Nächstfolgenden Prüfungstermin wiederholt werden. 
21.6 Der Kandidat hat in einer schriftlichen Erklärung zu versichern, 
daß er die Diplomarbeit selbständig verfaßt und keine anderen als 
die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat.
	        

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.