Full text: Ordnung der Diplomprüfung für Bauingenieure (1969)

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22. Annahme und Bewertung der Diplomarbeit 
22.1 Die Diplomarbeit ist fristgemäß abzuliefern. Bei Überschreitung der 
Abgabefrist wird die Diplomarbeit mit "nicht bestanden" bewertet, 
wenn der Prüfungsausschuß den Grund der verzögerten Abgabe nicht 
anerkennt. 
2-.2 Beurteilt der Prüfer die Diplomarbeit mit "nicht ausreichend", so 
ist sie einem zweiten Gutachter vorzulegen, der vom Vorsitzenden des 
Prüfungsausschusses zu benennen ist. Stimmen die Urteile beider 
Prüfer nicht überein, so entscheidet der Prüfungsausschuß über die 
endgültige Bewertung. 
% Zusatzfächer 
Der Kandidat kann sich in weiteren als den vorgeschriebenen Fächern 
einer Prüfung unterziehen. 
Das Ergebnis der Prüfung in diesen Fächern wird auf Antrag des Kan- 
didaten in das Zeugnis aufgenommen, jedoch bei der Festsetzung des 
Gesamturteils nicht berücksichtigt. 
24, Bewertung der Leistungen in der Diplom-Hauptprüfung 
24.1 Die Noten für die einzelnen Prüfungsleistungen werden von den je- 
Weiligen Prüfern festgesetzt. Das Ergebnis einer Gruppenklausur 
gilt als einzelne Prüfungsleistung. 
24.2 Die einzelnen Prüfungsleistungen sind mit Noten 1, 2, 3, 4, 5 im 
Sinne der Urteile sehr gut, gut befriedigend, ausreichend, nicht 
ausreichend zu bewerten. Zur differenzierten Bewertung der Leistungen 
könnem die Noten 1-4 um 0,3 erniedrigt oder erhöht werden. Ist 
die Note einer einzelnen Prüfungsleistung aus Teilprüfungen oder 
aus Einzelnoten einer Gruppenklausur zu bilden, so erfolgt die Noten- 
bildung nach einem festgelegten Gewichtsverhältnis. 
<4.3 Maßgebend für die Beurteilung einer aus Teilprüfungen zusammenge- 
Setzten einzelnen Prüfungsleistung (Prüfungsfach) ist die Mittel- 
Note, Die Prüfung ist auch dann bestanden, wenn bei ausreichender 
Mittelnote Teilprüfungen mit der Note 5 bewertet wurden. Ist die 
Mittelnote Schlechter als 4,3, so sind alle Teilprüfungen zu wieder- 
holen. 
24.4 Die Vertiefungsprüfung gilt als einzelne Prüfungsleistung. Sie setzt 
Sich anteilmäßig aus den Teilnoten der schriftlichen und mündlichen 
Prüfung zusammen.
	        

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