Volltext : Promotionsordnung der Universität Stuttgart (1973)

PROMOTIONSORDNUNG
der Universität Stuttgart
(auf Beschluß des Senats vom '27.1.71
und mit Zustimmung des Kultusministeriums
 gem, Erlaß vom 14.2.1973)
Allgemeines
Die Universität Stuttgart verleiht auf Beschluß der zuständigen Fakultäten
 den akademischen Grad eines Doktors der Ingenieurwissenschaften
(Dr.-Ing.) bzw. eines Doktors der Naturwissenschaften (Dr.rer.nat.)
oder eines Doktors der Philosophie (Dr.phil.). Der Doktorgrad wird auf
Grund einer von dem Bewerber verfaßten wissenschaftlichen Abhandlung
(Dissertation) und einer mündlichen Prüfung verliehen.
52
Zulassung
Die Zulassung zur Doktorprüfung setzt voraus:
1. die deutsche Staatsangehörigkeit, bei Ausländern die Genehmigung
der Zulassung durch den Rektor;
2. das Reifezeugnis einer anerkannten deutschen höheren Schule oder
ein ale gleichwertig anerkanntes deutsches oder ausländisches
Zeugnis;
3. ein Studium oder eine Assistententätigkeit von mindestens 2 Semestern
 an der Universität Stuttgart. Begründete Ausnahmen kann die
zuständige Fakultät zulassen.

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