PROMOTIONSORDNUNG
der Universität Stuttgart
(auf Beschluß des Senats vom '27.1.71
und mit Zustimmung des Kultusministe-
riums gem, Erlaß vom 14.2.1973)
Allgemeines
Die Universität Stuttgart verleiht auf Beschluß der zuständigen Fakul-
täten den akademischen Grad eines Doktors der Ingenieurwissenschaften
(Dr.-Ing.) bzw. eines Doktors der Naturwissenschaften (Dr.rer.nat.)
oder eines Doktors der Philosophie (Dr.phil.). Der Doktorgrad wird auf
Grund einer von dem Bewerber verfaßten wissenschaftlichen Abhandlung
(Dissertation) und einer mündlichen Prüfung verliehen.
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Zulassung
Die Zulassung zur Doktorprüfung setzt voraus:
1. die deutsche Staatsangehörigkeit, bei Ausländern die Genehmigung
der Zulassung durch den Rektor;
2. das Reifezeugnis einer anerkannten deutschen höheren Schule oder
ein ale gleichwertig anerkanntes deutsches oder ausländisches
Zeugnis;
3. ein Studium oder eine Assistententätigkeit von mindestens 2 Seme-
stern an der Universität Stuttgart. Begründete Ausnahmen kann die
zuständige Fakultät zulassen.
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