Full text: Promotionsordnung der Universität Stuttgart (1973)

PROMOTIONSORDNUNG 
der Universität Stuttgart 
(auf Beschluß des Senats vom '27.1.71 
und mit Zustimmung des Kultusministe- 
riums gem, Erlaß vom 14.2.1973) 
Allgemeines 
Die Universität Stuttgart verleiht auf Beschluß der zuständigen Fakul- 
täten den akademischen Grad eines Doktors der Ingenieurwissenschaften 
(Dr.-Ing.) bzw. eines Doktors der Naturwissenschaften (Dr.rer.nat.) 
oder eines Doktors der Philosophie (Dr.phil.). Der Doktorgrad wird auf 
Grund einer von dem Bewerber verfaßten wissenschaftlichen Abhandlung 
(Dissertation) und einer mündlichen Prüfung verliehen. 
52 
Zulassung 
Die Zulassung zur Doktorprüfung setzt voraus: 
1. die deutsche Staatsangehörigkeit, bei Ausländern die Genehmigung 
der Zulassung durch den Rektor; 
2. das Reifezeugnis einer anerkannten deutschen höheren Schule oder 
ein ale gleichwertig anerkanntes deutsches oder ausländisches 
Zeugnis; 
3. ein Studium oder eine Assistententätigkeit von mindestens 2 Seme- 
stern an der Universität Stuttgart. Begründete Ausnahmen kann die 
zuständige Fakultät zulassen. 
S 1 
SE 
nn
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.