Volltext : Promotionsordnung der Universität Stuttgart (1973)

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hält das bei ihm eingereichte Exemplar in Verwahrung. Für die Veröffentlichungsarten,
 die Zahl der Pflichtexemplare und die äußere Form
der Dissertation gilt das Merkblatt für Doktoranden vom 29.2.1956.
Am Schluß der Abhandlung ist der Lebenslauf des Verfassers in dem vom
Dekan genehmigten Wortlaut anzufügen. Die Pflichtexemplare müssen innerhalb
 eines Jahres nach der mündlichen Prüfung bei der Universitätsbibliothek
 eingereicht sein. Versäumt der Bewerber durch sein Verschulden diese
Frist, so erlöschen alle durch die Prüfung erworbenen Rechte unter Verfall
der Gebühren. Die jeweilige Fakultät kann in besonderen Fällen die Frist
auf Grund eines rechtzeitig eingereichten, begründeten Antrags des Bewerbers
 ausnahmsweise verlängern,
Nach Eingang der Pflichtexemplare bei der Bibliothek übersendet diese
4 Exemplare, mit dem Datum des Eingangs versehen, dem Hauptberichter. Dieser
 prüft die Richtigkeit des Druckexemplars anhand des bei ihm liegenden
Manuskripts und übersendet 1 Exemplar mit seiner Zustimmung dem Dekan. Dieser
 gibt durch Schreiben an die Bibliothek die gedruckte Dissertation frei
und bestätigt dem Rektoramt die form- und termingerechte Ablieferung der
Pflichtexemplare. Das Original nebst 3 Druckexemplaren behält der Hauptberichter,
 1 Druckexemplar behält die Fakultät.
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Doktordiplom
Das in deutscher Sprache abgefaßte Doktordiplom wird datiert mit dem Tag
der mündlichen Prüfung, vom Rektor und Dekan eigenhändig unterzeichnet und
mit dem Siegel der Universität versehen. Es wird dem Kandidaten ausgehändigt,
 sobald der Dekan dem Rektoramt die in 5 9 erläuterte Bestätigung geschickt
 hat. Erscheint der volle Wortlaut der Dissertation als Monographie
oder in einer wissenschaftlichen Zeitschrift, so kann mit Zustimmung der zuständigen
 Fakultät das Doktordiplem dem Kandidaten ausgehändigt werden, wenn
eine verbindliche schriftliche Zusage 6inen Verlaps bzw. einer Schriftleitung
darüber vorlieprt, daß die Dissertation binnen viner bestimmten und von der
Fakultät gutgeh.i3enen Frist veröffentlicht wird, und wenn zwischen mündlicher
            
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