‚E
58 a Pr
Prüfung und Veröffentlichung eine Frist v © =
Jahr liegt. Eine Zweitschrift des Diploms ;
Brett ausgehängt und anschließend zu den 49 „ :
\S Se
des Doktorgrades wird der Ortspolizeibehö | } i SE
Bewerbers zuständig ist, durch das Rektor AF
Rung des Diploms berechtigt zur Führung d %
Ergibt sich vor der Aushändigung des Dokt E
bei seinen Promotionsleistungen einer Täu
daß wesentliche Voraussetzungen für die Z . |
weise als gegeben angenommen worden sind, . SE
die Promotionsleistung für ungültig erkl1ä $ oO -
A Sri:
S 11 El
Benachrichtigung be 43
bestehen der Priüi { F
Wird eine Digsertation abgelehnt oder hat ‘ E
fung endgültig nicht bestanden, so werden n >
gebiet hieriüber vertraulich in Kenntnis g ; A
#}
v8 .
Ss 12
=}
Abweichung von de
Promotionsordnung
In besonderen Ausnahmefällen kann der Sen
Fokultät Abweichungen von der Promotionsordnung zulassen, Die Fakultäten
können Erläuterungen zur vorliegenden Promotions-Ordnung herausgeben, Die-5e
beJürfen der Zustimmung des Senats.
SV
Promutionspgeblühren®
Die Vorschrift entfällt.
“MU + .
- 42.