Volltext : Promotionsordnung der Universität Stuttgart (1973)

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Prüfung und Veröffentlichung eine Frist v © =
Jahr liegt. Eine Zweitschrift des Diploms ;
Brett ausgehängt und anschließend zu den 49 „ :
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des Doktorgrades wird der Ortspolizeibehö | } i SE
Bewerbers zuständig ist, durch das Rektor AF
Rung des Diploms berechtigt zur Führung d %
Ergibt sich vor der Aushändigung des Dokt E
bei seinen Promotionsleistungen einer Täu
daß wesentliche Voraussetzungen für die Z . |
weise als gegeben angenommen worden sind, . SE
die Promotionsleistung für ungültig erkl1ä $ oO -
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gebiet hieriüber vertraulich in Kenntnis g ; A
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Abweichung von de
Promotionsordnung
In besonderen Ausnahmefällen kann der Sen
Fokultät Abweichungen von der Promotionsordnung zulassen, Die Fakultäten
können Erläuterungen zur vorliegenden Promotions-Ordnung herausgeben, Die-5e
 beJürfen der Zustimmung des Senats.
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Promutionspgeblühren®
Die Vorschrift entfällt.

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