Full text: Habilitationsordnung und Ordnung über die Erteilung der Lehrbefugnis (1973)

Habilitationsleistungen 
Über die Habilitation wird aufgrund folgender Leistungen entschieden: 
1 Vorlage einer Habilitationsschrift oder wissenschaftlicher 
Veröffentlichungen, aus denen die Eignung des Bewerbers zu 
der den Universitätslehrern aufgegebenen Forschungstätigkeit 
hervorgeht.‘ In Ausnahmefällen kann eine Dissertation von unge«= 
wöhnlich hohem wissenschaftlichen Niveau als Habilitationsschrift 
anerkannt werden; 
2. wissenschaftlicher Vortrag mit anschließendem Kolloquium. 
Habilitationsschrift 
(1) Die Habilitationsschrift muß eine selbständige wissenschaftliche 
Arbeit aus dem Fachgebiet darstellen, für das sich der Bewerber 
zu habilitieren beabsichtigt. Die Arbeit muß hohen Ansprüchen 
genügen und geeignet sein, die wissenschaftliche Erkenntnis zu 
fördern. Sie soll unveröffentlicht sein; Ausnahmen kann die 
Fakultät genehmigen. 
(2) Die Fakultät begutachtet die Habilitationsschrift und die anderen 
vorgelegten Arbeiten ($ 3(1) 4.). Hierzu wählt sie aus den Mit- 
gliedern der Fakultät einen Hauptberichter und mindestens einen 
Mitberichter, von denen einer ein planmäßiger Hochschullehrer 
sein muß. Der Mitberichter kann auch einer anderen Fakultät der 
Universität Stuttgart oder einer anderen Universität angehören. 
Besteht zwischen dem Hauptberichter und dem ersten Mitberichter 
eine dienstliche Abhängigkeit, so muß ein zweiter Mitberichter 
bestellt werden. Die Berichter erstatten je ein schriftliches 
Gutachten, in dem die Annahme oder Ablehnung vorgeschlagen 
werden muß. Die Gutachten sind selbständig zu begründen, 
(3) Den anderen Mitgliedern der Fakultät sind die Habilitationsschrift 
sowie die Gutachten der Berichter zur Kenntnis zu geben; sie haben 
das Recht, schriftlich Stellung zu nehmen. 
875 
8.6
	        

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.