Entwurf.
Technische Hochschule Stuttgart.
Diplomprüfungsordnung
für Architekten.
l. Allgemeine Bestimmungen.
$ I.
Die Technische Hochschule erteilt auf Grund der Diplom:
prüfung den Grad eines Diplomingenieurs. Die Diplomprüfung
soll den Bewerbern den Nachweis ermöglichen, daß sie durch ihr
akademisches Studium eine ausreichende Vorbildung für eine selb:
stándige auf künstlerischer und wissenschaftlicher Grundlage ruh:
ende Berufstätigkeit als Architekt erworben haben.
8 2.
Die Diplomprüfung teilt sich in eine Vor: und eine Haupt
prüfung, die je wieder in eine Anzahl von Teilprüfungen zerfallen.
Den Abschlufi der Hauptprüfung bildet die Diplomarbeit.
Für beide Prüfungen wird von der Abteilung je ein beson:
derer Ausschuß gewählt, der aus dem Vorsitzenden, aus den Be-
richterstattern und den Mitberichterstattern besteht. Den Vorsitz
in den Ausschüssen führt der Abteilungsvorstand.
In der Regel werden als Berichterstatter die Vertreter der Prüf-
ungsfächer, als Mitberichterstatter Mitglieder der Abteilung bestellt.
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Das Gesuch um Ausstellung des Vorprüfungszeugnisses oder
um Erteilung des Diploms ist bei dem Rektorat einzureichen.
Dem Gesuch, in dem die genaue Adresse des Bewerbers anzu-
geben ist, sind beizufügen:
1) Ein Abriß des Lebens: und Bildungsganges (Vordruck auf
der Kanzlei erhältlich).
2) Für die Vorprüfung der Nachweis einer einjährigen
praktischen Tätigkeit, für die Hauptprüfung der Nachweis einer
in der Regel achtzehnmonatigen Büro- und Bauführungs
tätigkeit* Über Ausnahmen entscheidet die Abteilung.
5) Der Nachweis eines nach Inhalt und Dauer auf die be:
treffende Prüfung vorbereitenden Studiums an einer Deutschen
Technischen Hochschule. Mit dem Gesuch um Erteilung des
* Siehe Anhang.