Full text: Diplomprüfungsordnung für Architekten (1930)

Entwurf. 
Technische Hochschule Stuttgart. 
Diplomprüfungsordnung 
für Architekten. 
l. Allgemeine Bestimmungen. 
$ I. 
Die Technische Hochschule erteilt auf Grund der Diplom: 
prüfung den Grad eines Diplomingenieurs. Die Diplomprüfung 
soll den Bewerbern den Nachweis ermöglichen, daß sie durch ihr 
akademisches Studium eine ausreichende Vorbildung für eine selb: 
stándige auf künstlerischer und wissenschaftlicher Grundlage ruh: 
ende Berufstätigkeit als Architekt erworben haben. 
8 2. 
Die Diplomprüfung teilt sich in eine Vor: und eine Haupt 
prüfung, die je wieder in eine Anzahl von Teilprüfungen zerfallen. 
Den Abschlufi der Hauptprüfung bildet die Diplomarbeit. 
Für beide Prüfungen wird von der Abteilung je ein beson: 
derer Ausschuß gewählt, der aus dem Vorsitzenden, aus den Be- 
richterstattern und den Mitberichterstattern besteht. Den Vorsitz 
in den Ausschüssen führt der Abteilungsvorstand. 
In der Regel werden als Berichterstatter die Vertreter der Prüf- 
ungsfächer, als Mitberichterstatter Mitglieder der Abteilung bestellt. 
$5 
Das Gesuch um Ausstellung des Vorprüfungszeugnisses oder 
um Erteilung des Diploms ist bei dem Rektorat einzureichen. 
Dem Gesuch, in dem die genaue Adresse des Bewerbers anzu- 
geben ist, sind beizufügen: 
1) Ein Abriß des Lebens: und Bildungsganges (Vordruck auf 
der Kanzlei erhältlich). 
2) Für die Vorprüfung der Nachweis einer einjährigen 
praktischen Tätigkeit, für die Hauptprüfung der Nachweis einer 
in der Regel achtzehnmonatigen Büro- und Bauführungs 
tätigkeit* Über Ausnahmen entscheidet die Abteilung. 
5) Der Nachweis eines nach Inhalt und Dauer auf die be: 
treffende Prüfung vorbereitenden Studiums an einer Deutschen 
Technischen Hochschule. Mit dem Gesuch um Erteilung des 
* Siehe Anhang.
	        

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