2. Modelle.
3. Angewandte Perspektive.
t. Bauaufnahmen zur Baugeschichte (Aufnahmen mehrerer
Gebäude früherer Bauperioden).
Entwerfen: Entwürfe mit Einzelheiten aus den Gebieten
a) des landwirtschaftlichen oder industriellen Bauwesens,
b) des Wohnungsbaues,
c) des öffentlichen Bauwesens,
d) dekorativer und ornamentaler Entwurf.
6. Städtebau: Bearbeitung von Ortsbauplänen und Siedelungen
3.
B. Bautechnische Prüfung.
1. Freihandzeichnen (nach Natur oder Gips).
2. Bauaufnahmen zur . Baugeschichte (Aufnahmen mehrerer
Gebäude früherer Bauperioden).
Baukonstruktionen (Hochbaukonstruktionen schwieriger
Art, Sondergebiete (Holzbau, Eisenbau, Eisenbetonbau,
Brückenbau etc.)
Entwerfen: Entwürfe mit Einzelheiten. aus den Gebieten
a) des landwirtschaftlichen oder industriellen Bauwesens,
b) des Wohnungs: und Verwaltungsbaus.
5 Städtebau: Bearbeitung von Ortsbauplänen und Siedelungen.
Die Zeichnungen nebst Beilagen müssen von dem Bewerber
auf einer Hochschule gefertigt sein. Die eigenhändige Ausführung
muß von dem Lehrer, unter dessen Leitung sie angefertigt worden
sind, mit Angabe der Zeit beglaubigt sein.
Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuß
§ 10.
Prüfungsfächer der Hauptprüfung sind:
A. Baukünstlerische Prüfung. B. Bautechnische Prüfung.
1. Baukünstlerische Diplom» 1. Konstruktive Diplomarbeit
arbeit oder städtebauliche oder städtebauliche Diplom:
Diplomarbeit (vgl. 8 11). | arbeit (vgl. 8 11).
2. Baugeschichte.
5. Kunstgeschichte.
4. Hochbaukunde.
5. Städtebau.
6—7. Nach Wahl je ein Fach, das zur Zeit der Meldung zur
Einzelprüfung an der Hochschule vertreten ist. Die Wahl muß
von der Abteilung genehmigt werden.
8. Dekorativer Entwurf oder
Sondergebiete aus Bau-
geschichte oder Kunst-
geschichte.