Full text: Bestimmungen über die Abhaltung von Diplom-Prüfungen an den Fachschulen für Architektur, Ingenieurwesen, Maschinenbau, chemische Technik, Mathematik und Naturwissenschaften (1875)

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por FP LH A 
Gebäuden und 1-kleinerer monumentaler, beide in 
Grundrissen, Durchschnitten und Ansichten, wenigstens 
einer-der Entwürfe mit dem Pinsel ausgeführt; 
9) in der Perspektive: 
2 Blätter, worunter eines mit wenigstens 2 Fluchtpunkten 
und Konstruktion von Sonnenschatten. 
7a, am Aer À auf orrentebnre : 10 n a a ta 
Die Prüfung wird bis auf Weiteres im engsten Anschluss 
an die erste Staatsprüfung im Hochbaufach und im Wesent- 
lichen auf Grund derselben Prüfungsinstruktion abgehalten, wel- 
che für das genannte Staatsexamen aufgestellt ist.
	        

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