Volltext : Bestimmungen über die Abhaltung von Diplom-Prüfungen an den Fachschulen für Architektur, Ingenieurwesen, Maschinenbau, chemische Technik, Mathematik und Naturwissenschaften (1875)

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por FP LH A

Gebäuden und 1-kleinerer monumentaler, beide in
Grundrissen, Durchschnitten und Ansichten, wenigstens
einer-der Entwürfe mit dem Pinsel ausgeführt;
9) in der Perspektive:
2 Blätter, worunter eines mit wenigstens 2 Fluchtpunkten
und Konstruktion von Sonnenschatten.
7a, am Aer À auf orrentebnre : 10 n a a ta

Die Prüfung wird bis auf Weiteres im engsten Anschluss
an die erste Staatsprüfung im Hochbaufach und im Wesentlichen
 auf Grund derselben Prüfungsinstruktion abgehalten, welche
 für das genannte Staatsexamen aufgestellt ist.
            
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