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IV. a) Statut für die Diplom-Prüfung an der
Maschinenbaufachschule.
Genehmigt durch Erlass des K. Kultministeriums vom 8. Aug.
1871. Ziff. 2171.
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Die Diplomprüfung findet jährlich im Oeteber statt. Die
nühere Angabe des Termins wird durch Anschlag am schwar-
zen Brett bekannt gemacht.
8. 2.
Die Prüfung wird von einer Commission, bestehend aus
den Vertretern der Prüfungsfächer am Polytechnikum, vorge-
nommen. Vorsitzender ist der jeweilige Vorstand der Fach-
schule.
8. 3.
Bei der Anmeldung zur Prüfung hat der Candidat durch
Zeugnisse nachzuweisen:
1) dass er das 21. Lebensjahr zurückgelegt hat,
2) dass er im Besitze der Kenntnisse ist, welche für den
Eintritt als ordentlicher Studirender in die Fachschule ge-
fordert werden,
Weiter hat der Candidat
ein erfolgreiches Fachstudium nachzuweisen, theils durch
Zeugnisse, theils aber durch Vorlage von selbstgefertig-
ten Zeichnungen. Letztere müssen erkennen lassen, ob
sie eigene oder selbstständige Arbeiten sind und wann
sie gefertigt wurden.
Schliesslich ist
4) ein Sittenzeugniss beizulegen.