Full text: Bestimmungen über die Abhaltung von Diplom-Prüfungen an den Fachschulen für Architektur, Ingenieurwesen, Maschinenbau, chemische Technik, Mathematik und Naturwissenschaften (1875)

19 — 
IV. b) Prüfungs-Instruktion der Maschinenbau- 
fachschule. 
Genehmigt durch Erlass des K. Kultministeriums vom 11. Au- 
gust 1875. Ziff. 2931. 
Ur deg” 8. 1 
Zu Anfang des Semmersemesters werden durch die Direction 
diejenigen Studirenden, welche an der im laufenden Jahr statt- 
findenden Diplomprüfung sich betheiligen wollen, unter Ver- 
weisung auf die Bestimmungen des Prüfungsstatuts aufgefordert, 
bis zum 1. wh ihre Meldungseingaben bei der Direction ein- 
zureichen, "^"^ 
S. 2. 
Nach Einlauf der Eingaben werden dieselben von der Di- 
rection dem Fachschulvorstand übergeben, welcher vor Mitte 
duli eine Sitzung des Fachschulcollegiums zusammenberuft, da- 
mit dieses über die Zulassung des Candidaten entscheide, 
In dieser Sitzung werden zugleich Vorschläge über die Zusammen- 
setzung der Kommission und über Bestellung von Referenten und 
Correferenten für jedes Fach zur Vorlage an den Lehrerconvent 
gemacht, welcher noch im Monat JuH'darüber entscheidet. Die 
Prüfungskommission setzt die Zeiteintheillung der Prüfung fest, 
8. 3. 
Zu-hnlang-Octobos-mordonin_cinoz Kommicionssiteume die 
von Referent und Correferent vereinbarten Prüfungsaufgaben/der 
Genehmigung der Kommission unterstellt, 
Le TV cA o 
8. 4. 
Die schriftlichen Ausarbeitungen und die graphischen und 
praktischen Uebungen finden unter beständiger Aufsicht statt. 
Bei den schriftlichen Prüfungen sind den Candidaten litera- 
rische Hilfsmittel jeder Art gestattet, doch können in einzelnen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.