Stuttgart.
Kgl. Polytechnische Schule.
Statut für die Diplomprüfungen an
der Fachschule für allgemein
bildende Fächer.
Genehmigt durch Erlass des K. Kultministeriums vom 4. April 1876.
Ziff. 1218.
I. Allgemeine Bestimmungen.
8. 1.
An der Fachschule für allgemein bildende Fächer finden
jährlich Diplomprüfungen statt. Die nähere Angabe der Termine
wird jedesmal besonders bekannt gemacht.
8. 2.
Die Prüfungen werden von besonderen Commissionen vor-
genommen, welche aus den Vertretern der Prüfungsfächer be-
stehen. Den Vorsitz führt der jeweilige Fachschulvorstand. Der
Convent ernennt die Commission, Referenten und Correferenten,
auf den Vorschlag der Fachschule.
fr
Lb
G1