Volltext: Statut für die Diplomprüfungen an der Fachschule für allgemein bildende Fächer (1876)

Stuttgart. 
Kgl. Polytechnische Schule. 
Statut für die Diplomprüfungen an 
der Fachschule für allgemein 
bildende Fächer. 
Genehmigt durch Erlass des K. Kultministeriums vom 4. April 1876. 
Ziff. 1218. 
I. Allgemeine Bestimmungen. 
8. 1. 
An der Fachschule für allgemein bildende Fächer finden 
jährlich Diplomprüfungen statt. Die nähere Angabe der Termine 
wird jedesmal besonders bekannt gemacht. 
8. 2. 
Die Prüfungen werden von besonderen Commissionen vor- 
genommen, welche aus den Vertretern der Prüfungsfächer be- 
stehen. Den Vorsitz führt der jeweilige Fachschulvorstand. Der 
Convent ernennt die Commission, Referenten und Correferenten, 
auf den Vorschlag der Fachschule. 
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