Volltext : Statut für die Diplomprüfungen der Abteilung für Maschineningenieurwesen an der Königlichen Technischen Hochschule in Stuttgart (1893)

Statut

für die

Diplomprüfu ren

de

r

Abteilung für Maschineningenieurwesen

an der

Königlichen Technischen Hochschule ‚in Stuttgart.

Genehmigt durch Erlasse des K, Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens
vom 7 u. 26. Juni 1893 No. 2391 u. 2785.

esi

S 1.
Die Abteilung erteilt Diplome
1) für Ingenieure des Maschinenwesens,
2) für Ingenieure der Elektrotechnik.

8 9.

Die Erwerbung eines Diploms ($ 1) ist durch die genügende Erstehung
 einer mathematisch-naturwissenschaftlichen Vorprüfung
und einer Hauptprüfung bedingt.
Die Vorprüfung hat den Zweck, die zu den Fachstudien erforderlichen
mathematischen und naturwissenschaftlichen Kenntnisse, sowie genügende
Fertigkeit im Zeichnen nachzuweisen, insoweit dieser Nachweis nicht bereits
bei der Reifeprüfung geliefert worden ist.
Durch die Hauptprüfung soll die wissenschaftliche Ausbildung als
Ingenieur auf dem betreffenden Gebiete ($ 1) festgestellt werden.
Beide Prüfungen werden jährlich einmal abgehalten.

Dre

$ 3.

Voraussetzung für die Zulassung zu der Vorprüfung bildet :
1) für die Abiturienten württembergischer Vorschulen der Nachweis
der Erstehung der Reifeprüfung
a) an einer zehnklassigen Realanstalt, oder
b) an einem Realgymnasium, oder

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