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aus den Gebieten : Maschinenelemente, Wasserkraftmaschinen, Dampfmaschinen,
Dampfkessel, Arbeitsmaschinen, Eisenbahnmaschinenwesen und Elektrotechnik,
ferner nach Massstab gezeichnete Skizze einer eisernen Brücke mit Berech-
nung, und Entwurf einer eisernen Dachkonstruktion.
Den konstruktiven Darstellungen und Entwürfen sind die Berechnungen
der wesentlichen Grössen auf Grundlage der Mechanik beizufügen,
IL Für Ingenieure der Elektrotechnik.
Die unter Ziff. I genannten Darstellungen mit Ausnahme von solchen
aus dem Gebiete der praktischen Geometrie sowie der Skizze einer eisernen
Brücke mit Berechnung.
$ 12.
Die Prüfung findet im Frühjahr statt.
Dieselbe wird von einer Kommission vorgenommen, welche aus den
betreffenden Lehrern der Technischen Hochschule besteht. Den Vorsitz in
derselben führt der Abteilungsvorstand, im Falle der Verhinderung dessen
Stellvertreter.
§ 18.
Jl M25.
Die Prüfung umfasst:
' die Ausarbeitung eines durch Zeichnungen darzustellenden und
eingehend zu begründenden Entwurfs nach gegebenen Bedingungen
oder eine an der Hochschule gefertigte wissenschaftliche Arbeit.
Der Kandidat hat die Losung der Aufgabe mit der schriftlichen
Versicherung an Eidesstatt zu versehen, dass sie von ihm ohne
fremde Hilfe angefertigt worden ist;
) die Bearbeitung von Fachaufgaben unter Aufsicht;
') eine mündliche Prüfung.
Inwieweit. die Bearbeitung einer Preisaufgabe der Hochschule an
Stelle der unter Ziff. 1 verlangten Ausarbeitung angenommen werden darf,
entscheidet die Abteilung.
Die Ausarbeitung Ziff. 1 kann der Prüfung nach Ziff. 2 und 3 vor-
hergehen oder folgen. Die Priifungskommission wird in dieser Hinsicht auf
etwaige, in der Meldungseingabe (§ 11) vorzutragende Wiinsche der Kandi-
daten nach Möglichkeit. Rücksicht nehmen.
Hestrryeinr 5;
8 14.
Die Prüfung ($ 18, Ziff. 2) hat sich auf folgende Gegenstände zu
erstrecken:
I. Für Ingenieure des Maschinenwesens,
1) Praktische Geometrie,
2) Elastizitätslehre, namentlich in Anwendung auf Maschinenelemente,
3) Mechanische Technologie,
4) Chemische Technologie,