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Statut
für die
Diplomprüfung
te
Abteilung für Architektur
an der
Koniglichen Technischen Hochschule in Stuttgart,
Genehmigt durch Erlass des K. Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens
vom 16. Januar 1894 No. 12.
g 1.
Die Erwerbung des Diploms für Architekten ist durch Erstehung
einer mathematisch - naturwissenschaftlichen Vorprüfung und einer fach-
wissenschaftlichen Hauptprüfung bedingt.
A, Vorprüfung.
82.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Vorprüfung sind:
1) Die derzeitige oder frühere Immatrikulation als. ordentlicher
Studierender der Architekturabteilung;
für Abiturienten realistischer Vorschulen ein mindestens einjühriges,
für Abiturienten humanistischer Vorschulen ein mindestens zwei-
jühriges Studium auf technischen Hochschulen.
$ 8.
Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung ist vor dem 1. Juli des
Prüfungsjahres bei der Direktion der Technischen Hochschule einzureichen.
Demselben sind beizufügen:
1) Der Nachweis der Immatrikulation an der hiesigen Hochschule
(S 2 Ziff. 1),
2) der Nachweis über die absolvierten Hochsehulstudien ($ 2 Ziff. 2),
3) ein eigenhändig geschriebener Lebenslauf,
4) ein Zeugnis über sittliche. Führung,