Full text: Statut für die Diplomprüfung der Abteilung für Architektur an der Königlichen Technischen Hochschule in Stuttgart (1894)

y/ 
Statut 
für die 
Diplomprüfung 
te 
Abteilung für Architektur 
an der 
Koniglichen Technischen Hochschule in Stuttgart, 
Genehmigt durch Erlass des K. Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens 
vom 16. Januar 1894 No. 12. 
g 1. 
Die Erwerbung des Diploms für Architekten ist durch Erstehung 
einer mathematisch - naturwissenschaftlichen Vorprüfung und einer fach- 
wissenschaftlichen Hauptprüfung bedingt. 
A, Vorprüfung. 
82. 
Voraussetzungen für die Zulassung zur Vorprüfung sind: 
1) Die derzeitige oder frühere Immatrikulation als. ordentlicher 
Studierender der Architekturabteilung; 
für Abiturienten realistischer Vorschulen ein mindestens einjühriges, 
für Abiturienten humanistischer Vorschulen ein mindestens zwei- 
jühriges Studium auf technischen Hochschulen. 
$ 8. 
Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung ist vor dem 1. Juli des 
Prüfungsjahres bei der Direktion der Technischen Hochschule einzureichen. 
Demselben sind beizufügen: 
1) Der Nachweis der Immatrikulation an der hiesigen Hochschule 
(S 2 Ziff. 1), 
2) der Nachweis über die absolvierten Hochsehulstudien ($ 2 Ziff. 2), 
3) ein eigenhändig geschriebener Lebenslauf, 
4) ein Zeugnis über sittliche. Führung,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.