Volltext : Statut für die Diplomprüfung der Abteilung für Bauingenieurwesen an der Königlichen Technischen Hochschule in Stuttgart (1894)

Jon

Statut

für die

Diplomprüfung

der

Abteilung für Bauingenieurwesen

an der

Königlichen Technischen Hochschule in Stuttgart,

Genehmigt durch Erlass des K. Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens
vom 16. Januar 1894 Nr. 142.

———
A

§ 1.

Die Erwerbung des Diploms eines Ingenieurs für Bauingenieurwesen
ist durch Erstehung einer mathematisch-naturwissenschaftlichen Vorprüfung
und einer fachwissenschaftlichen Hauptprüfung bedingt.

A, Vorprüfung.

§ 2.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Vorprüfung sind:
1) Die derzeitige oder frühere Immatrikulation als ordentlicher
Studierender der Bauingenieurabteilung;
2) für Abiturienten realistischer Vorschulen ein mindestens einjähriges,
 für Abiturienten humanistischer Vorschulen ein mindestens
zweijähriges Studium auf technischen Hochschulen,

8 8.

Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung ist vor dem 1. Juli des
Prüfungsjahres bei der Direktion der Technischen Hochschule einzureichen.
Demselben sind beizufügen:
1) Der Nachweis der Immatrikulation an der hiesigen Hochschule
($ 2 Ziff. 1),
2) der Nachweis über die absolvierten Hochschulstudien (8 2 Ziff. 2),
3) ein eigenhändig geschriebener Lebenslauf,
4) ein Zeugnis über sittliche Führung,
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.