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4) Technische Mechanik (Statik, Dynamik, Hydraulik),
5) Physik,
6) Chemie,
7) Mineralogie und Geognosie.
Hinsichtlich des Masses der Anforderungen bei der Prüfung ist der
Umfang bestimmend, in welchem die einzelnen Prüfungsgegenstände an
der Technischen Hochschule gemäss dem Studienplane der Bauingenieur-
abteilung behandelt werden.
Abiturienten realistischer Vorschulen, welche bei Erstehung der
Reifeprüfung in den Fächern 1a bis 1d und 2 mindestens die Note „be-
friedigend“ erlangt haben, werden auf Antrag der Bauingenieurabteilung von
der Prüfung in den betreffenden Füchern entbunden. Ebenso findet ihre
Entbindung von der Prüfung in den Fächern 1a bis 1d, soweit diese in
der Reifeprüfung vorkamen, dann statt, wenn für dieselben mindestens die
Durchschnittsnote „befriedigend“ erreicht wurde.
§ 7.
Die Prüfung ist in sämtlichen Fächern schriftlich beziehungsweise
graphisch und, soweit nötig, mündlich (vergl. $ 11).
88.
Bei jeder Aufgabe für die schriftliche Prüfung wird von dem be-
treffenden Referenten und Korreferenten unter Zustimmung der Prüfungs-
kommission festgesetzt, ob und welche Hilfsmittel bei der Lösung benützt
werden dürfen.
Ein Kandidat, welcher die diesfalls getroffene Bestimmung verletzt,
wird, sofern dies im Laufe der Prüfung zur Entdeckung gelangt, durch
Entscheidung der Prüfungskommission von der Prüfung ausgeschlossen;
wenn seine Verfehlung erst später zur Anzeige kommt, so wird ihm kein
Prüfungszeugnis ausgestellt, oder das bereits ausgestellte Zeugnis wieder
abgenommen. ,
Gleiche Ahndung trifft diejenigen Kandidaten, welche während der
Prüfung anderen in irgend einer Weise zur Lösung der gegebenen Fragen
und sonstigen. Aufgaben behilflich sind, oder von anderen solche Hilfe
annehmen.
8 9.
Die bei der Prüfung als befähigt erkannten Kandidaten erhalten ein
vom Vorstande der Prüfungskommission unterschriebenes und seitens der
Direktion der Technischen Hochschule beglaubigtes Zeugnis. Ihre Namen
werden im Staatsanzeiger und im Jahresbericht der Technischen Hochschule
veröffentlicht.
§ 10.
In den Priifungszeugnissen werden die Befihigungsstufen nach drei
Klassen :
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