Full text: Statut für die Diplomprüfung der Abteilung für Bauingenieurwesen an der Königlichen Technischen Hochschule in Stuttgart (1894)

3 — 
4) Technische Mechanik (Statik, Dynamik, Hydraulik), 
5) Physik, 
6) Chemie, 
7) Mineralogie und Geognosie. 
Hinsichtlich des Masses der Anforderungen bei der Prüfung ist der 
Umfang bestimmend, in welchem die einzelnen Prüfungsgegenstände an 
der Technischen Hochschule gemäss dem Studienplane der Bauingenieur- 
abteilung behandelt werden. 
Abiturienten realistischer Vorschulen, welche bei Erstehung der 
Reifeprüfung in den Fächern 1a bis 1d und 2 mindestens die Note „be- 
friedigend“ erlangt haben, werden auf Antrag der Bauingenieurabteilung von 
der Prüfung in den betreffenden Füchern entbunden. Ebenso findet ihre 
Entbindung von der Prüfung in den Fächern 1a bis 1d, soweit diese in 
der Reifeprüfung vorkamen, dann statt, wenn für dieselben mindestens die 
Durchschnittsnote „befriedigend“ erreicht wurde. 
§ 7. 
Die Prüfung ist in sämtlichen Fächern schriftlich beziehungsweise 
graphisch und, soweit nötig, mündlich (vergl. $ 11). 
88. 
Bei jeder Aufgabe für die schriftliche Prüfung wird von dem be- 
treffenden Referenten und Korreferenten unter Zustimmung der Prüfungs- 
kommission festgesetzt, ob und welche Hilfsmittel bei der Lösung benützt 
werden dürfen. 
Ein Kandidat, welcher die diesfalls getroffene Bestimmung verletzt, 
wird, sofern dies im Laufe der Prüfung zur Entdeckung gelangt, durch 
Entscheidung der Prüfungskommission von der Prüfung ausgeschlossen; 
wenn seine Verfehlung erst später zur Anzeige kommt, so wird ihm kein 
Prüfungszeugnis ausgestellt, oder das bereits ausgestellte Zeugnis wieder 
abgenommen. , 
Gleiche Ahndung trifft diejenigen Kandidaten, welche während der 
Prüfung anderen in irgend einer Weise zur Lösung der gegebenen Fragen 
und sonstigen. Aufgaben behilflich sind, oder von anderen solche Hilfe 
annehmen. 
8 9. 
Die bei der Prüfung als befähigt erkannten Kandidaten erhalten ein 
vom Vorstande der Prüfungskommission unterschriebenes und seitens der 
Direktion der Technischen Hochschule beglaubigtes Zeugnis. Ihre Namen 
werden im Staatsanzeiger und im Jahresbericht der Technischen Hochschule 
veröffentlicht. 
§ 10. 
In den Priifungszeugnissen werden die Befihigungsstufen nach drei 
Klassen : 
"gs
	        

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.