Volltext : Statut für die Diplomprüfung der Abteilung für Bauingenieurwesen an der Königlichen Technischen Hochschule in Stuttgart (1894)

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Hochbaukonstruktionen: Darstellung von Maurer-, Steinhauer-,
Zimmer- und Schreinerarbeiten, sowie von Eisenkonstruktionen, unter Beifügung
 der statischen Berechnungen.
Baugeschichte: Zeichnungen aus der Formenlehre der Baukunst.
Eisenbahnhochbau: Entwürfe zu Wohn. oder Betriebsgebüuden.
Brückenbau einschliesslich Gerüste: Entwürfe in Stein,
Eisen und Holz, mit den zugehörigen statischen Berechnungen; darunter
wenigstens ein grösseres Bauwerk.
Strassen-, Eisenbahn- und Wasserbau: Entwürfe aus diesen
Gebieten mit den zugehörigen Berechnungen auf Grundlage der Mechanik.
Maschinenkunde: Zeichnungen einfacher Maschinenteile sowie
Darstellung einer auf Baustellen gebräuchlichen Hilfsmaschine.
Die eigenhindige Ausfithrung dieser Zeichnungen muss von der
betreffenden Lehranstalt oder auf sonstigem Wege mit Angabe der Zeit der
Fertigung beurkundet sein,

$ 15.
Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die Direktion der Technischen
 Hochschule auf Antrag der Bauingenieurabteilung.

$ 16.
Die Prüfung stimmt mit der ersten Staatsprüfung im Bauingenieurfache
 überein (siehe Königliche Verordnung vom 13. April 1892, betreffend
die Staatsprüfungen im Baufache; Verfügung der Ministerien der auswärtigen
 Angelegenheiten, Abteilung für die Verkehrsanstalten, des Innern
und der Finanzen vom 13. Juni 1892, betreffend die Vornahme der ersten
Staatsprüfung im  Hochbau., Bauingenieur- und Maschineningenieurfache),
sie wird mit dieser von den gleichen Lehrern der Technischen Hochschule
im Frühjahr abgehalten.
Den Vorsitz in der Prüfungskommission führt der Vorstand der Abteilung
 fiir Bauingenieurwesen.

8 17.
Prüfungsgegenstánde sind:
1) Praktische Geometrie,
2) Theorie der Ingenieurkonstruktionen,
3) Baumaterialienlehre,
4) Hochbaukonstruktionen einschliesslich statischer Berechnung
derselben,
5) Brückenbau einschliesslich Berechnung der Brücken, Gründungen,
6) Strassen-, Eisenbahn- und Wasserbau,
7) Maschinenkunde,
8) Baugeschichte.
Hinsichtlich des Masses der Anforderungen bei der Prüfung ist der
Umfang bestimmend, in welchem die einzelnen Prüfungsgegenstände an der
Technischen Hochschule gemäss dem Studienplane der Bauingenieurabteilung
 behandelt werden,
            
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