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Die erste Vorprüfung nach obigen Bestimmungen wird im Jahre 1894,
die erste Hauptprüfung nach denselben im Jahre 1895 abgehalten.
Diejenigen Studierenden, welche bei Veröffentlichung dieses Statuts
bereits bedingungslos oder unter gewissen Voraussetzungen zur Diplom-
prüfung zugelassen sind, haben behufs Zulassung zur Hauptprüfung nur
den ihnen gemachten Auflagen nachzukommen.
er PE JERROD —