Full text: Ordnung für die geodätische Diplomprüfung an der Abteilung für Bauingenieurwesen der Königlichen Technischen Hochschule in Stuttgart (1906)

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Die schriftliche Prüfung soll nicht über vier Tage, die praktischen 
Arbeiten sollen einschließlich der Ausarbeitung ebenfalls nicht über 
vier Tage in Anspruch nehmen, Die Zeit für die mündlichen Prü- 
fungen ist so zu bemessen, daß auf einen Kandidaten nicht über 8 
Stunden kommen. 
IV. Übergangsbestimmungen. 
8 18. 
Die geodätische Diplomprüfung nach dem jetzt geltenden, durch 
Erlaß des Kgl Ministeriums des Kirchen- und Sehulwesens vom 
13. Februar 1897 genehmigten Statut wird im Jahr 1907 letztmals 
abgehalten. Nach den vorstehenden Bestimmungen kann die Vorprü- 
fung erstmals im Frühjahr 1907, die Hauptprüfung erstmals im Herbst 
1907 abgelegt werden. 
Der Ansprueh auf Verleihung des Grades eines Dipl-Ing. wird 
nur dureh Erstehung der Prüfung auf Grund gegenwürtiger Prüfungs- 
ordnung erworben.
	        

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