Volltext : Vorschriften für die Diplomprüfungen für Bauingenieure an der Königlichen Technischen Hochschule in Stuttgart (1912)

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zugegangen ist, die Prüfungskommission zu einer Sitzung, in der über
die Zulassung der Kandidaten Beschluß gefaßt und der Prüfungsplan
festgestellt wird. Mit der Einladung zu dieser Sitzung ist den Mitgliedern
 der Prüfungskommission eine Zusammenstellung der persönlichen
 Verhältnisse der Kandidaten zu übergeben.
Die Beschlüsse der Kommission hat der Vorsitzende dem Rektorat
mitzuteilen, das die zugelassenen Kandidaten unter Angabe des Beginns
 der Prüfung, die zurückgewiesenen unter Angabe der Gründe der
Zurückweisung benachrichtigt.

S 9.

Die bei der Meldung einzureichenden Zeugnisse müssen, soweit
sie von Privatpersonen oder ausländischen Behörden herrühren, beglaubigt
sein, Zeugnissen in fremder Sprache ist eine beglaubigte Übersetzung
beizulegen.

8 10.

Der Prüfungsplan ist auf Grund der folgenden Festsetzungen aufzustellen,
 welche über die Art und die Zeitdauer der Prüfungen, sowie
über die Bewertung der einzelnen Prüfungsfächer Aufschluß geben.
Die für die mündliche Prüfung genannte Zeit bezicht sich auf je einen
Kandidaten. In den Fächern, in denen schriftlich oder zeichnerisch
geprüft wird, findet mit Ausnahme der praktischen Geometrie (siehe
S 16) eine mündliche Prüfung nur soweit erforderlich statt.

I. Vorpriifung.

1. Mathematik:
a) Analytische Geometrie unter Berücksichtigung
numerischer Aufgaben . . .
b) Differential- und Integralrechnung einschließlich | 1 Tag
ihrer Anwendung auf Zahlenbeispiele. . .
2. Angewandte darstellende Geometrie . .
(Sehattenkonstruktion und Perspektive)
3. Technische Mechanik:
a) Statik . . . . .
b) Dynamik, Hydraulik
4, Physik . .
5. Chemie .
6. Geologie

1 Tag

tl, Tag | zusammen
o. * 1 Ta,
20 Minuten.
y .

-

Die Noten in sämtlichen Fächern und die Noten im Zeichnen
zühlen einfach.
            
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