Die Namen der in der Vorprüfung für befähigt erklärten Kandidaten
werden im Jahresbericht der Technischen Hochschule in alphabetischer
Reihenfolge veröffentlicht.
Die in der Hauptprüfung für befähigt Erklärten erlangen damit
den Grad eines Diplomingenieurs; ihre Namen werden im Staatsanzeiger
und im Jahresbericht der Technischen Hochschule in alphabetischer
Reihenfolge bekanntgegeben.