erst später, so wird dem Bewerber kein.Zeugnis ausgestellt oder das
bereits ausgestellte Zeugnis oder Diplom wieder entzogen.
IIL Besondere Bestimmungen für die Vorprüfung.
3 7.
Bei der Meldung zu den Teilprüfungen der Vorprüfung sollen
den. zuständigen Berichterstattern Studienarbeiten aus folgenden Fächern
übergeben werden :
a) Höhere Mathematik: Ergebnisse aus den Übungen in höherer
"Mathematik.
b) Technische Mechanik: Die in den Übungen ausgeführten Berech-
nungen und graphischen Darstellungen.
c) Physik: Versuchsberichte aus dem physikalischen Laboratorium.
d) Maschinenelemente: Konstruktionszeichnungen mit rechnerischer
Begründung der Hauptabmessungen.
e) Elektrotechnik: Durcharbeitung einer kleineren elektrischen Anlage
oder Versuchsberichte aus dem Elektrotechnischen Laboratorium.
Bei der Meldung zum Abschluß der Vorprüfung müssen Studien-
arbeiten aus folgenden Fächern beim Rektorat eingereicht werden:
a) Einführung in den Maschinenbau: Werkstattzeichnungen von
Maschinenteilen und einer Maschine nach eigener Aufnahme
unter Beifügung der Aufnahmehandzeichnungen und der Ge-
wiehtsberechnungen einiger wesentlicher Teile. Auferdem sind
die unter d) genannten Zeichnungen von Maschinenelementen
nochmals vorzulegen.
b) Darstellende Geometrie: Übungsergebnisse von der Hochschule,
soweit nicht solche in ausreichendem Umfang aus der Vorschule
vorgelegt werden kónnen.
Statt dureh Vorlage von Studienarbeiten kann der verlangte
Nachweis in darstellender. Geometrie auch durch Ablegung einer Teil-
prüfung erbracht werden.
Die eigenhändige Ausführung der Studienarbeiten muf von dem
Lehrer, unter dessen Leitung sie angefertigt worden sind, oder vou
sonst berufener Seite mit Angabe der Zeit der Fertigung beurkundet
sein. —
Über Ausnahmen entscheidet der Priifungsausschub.
3 5.
L4
Prüfungsfächer der Vorprüfung sind:
|. Hóhere Mathematik (Differential- und Integralrechnung mit An-
wendung auf analytische Geometrie).