Full text: Diplom- Prüfungsordnung für Maschineningenieure 1925 (1925)

BESONDERE BE STIM MU NGEN 
IL Besondere Bestimmungen 
für die Prüfungen 
d 
§ 5 
Vorprüiung 
0 Der Plan für die Teilprüfungsfácher der Vorprüfung ist in 
Anhang I enthalten. Dieser Prüfungsplan kann, wenn sich das 
Bedürinis hierzu einstellt, von der Abteilung mit Zustimmung 
des Rektorats und mit Genehmigung des Ministeriums unter 
Festsetzung  sinngemáler  Übergangsbestimmungen  geándert 
werden. 
@ Bei der Feststellung der Prüfungsnoten werden die Studien- 
arbeiten, soweit sie nach dem Prüfungsplan AnbhanglI verlangt 
sind, berücksichtigt. Sind keine genügenden Studienarbeiten 
vorhanden, so kann der Bewerber von der Prüfung zurück- 
gewiesen oder eine Ergänzungsprüfung für ihn angesetzt werden. 
9 Die Vorprüfung ist bestanden, wenn alle ihre Teilprüfungen 
nach dem Prüfungsplan Anhang | bestanden sind. 
86 
Hauptprüfung 
W Bei der Meldung (8 3) zu den Teilprüfungen der Haupt- 
prüfung hat der Bewerber den Nachweis zu führen, daß er die 
Vorprüfung der Fachrichtung Maschinenbau an einer deutschen ") 
Technischen Hochschule bestanden hat. 
? Von dieser Vorschrift kann die Abteilung in ganz besonders 
begründeten Fällen Befreiung gewähren. 
P Über die Anrechnung von Vorprüfungen anderer verwandter 
Fachrichtungen entscheidet die Abteilung. Über die Anrechnung 
von Vorprüfungen ausländischer Hochschulen entscheidet das 
Ministerium. 
*) Die Technische Hochschule Danzig wird mit Beziehung auf Studien und 
Prüfungen als gleichberechtigt mit den deutschen technischen Hochschulen 
anerkannt,
	        

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