S C HL U S S B E S T I M M U N G
V. Schlußbestimmung
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Inkrafttreten
() Diese Prüfungsordnung tritt am 1. April 1932 in Kraft.
O Bewerber, die vor dem 1. August 1931 an einer deutschen
Technischen Hochschule eingeschrieben waren, kónnen sich letzt-
mals im Herbst 1934 nach der alten Prüfungsordnung *) prüfen lassen.
© Eine Vorprüfung nach der alten Prüfungsordnung wird, wenn
ihr Gesamtzeugnis vor dem 1. Januar 1935 ausgestellt ist, auch
späterhin noch anerkannt,
(0 Vor dem Inkrafttreten der vorstehenden Prüfungsordnung
abgelegte Teilprüfungen werden, soweit sie im Rahmen der Prü-
fungspläne Anhang I und II liegen, auch für die Prüfung nach
neuer Ordnung anerkannt.
") Prüfungsordnung vom 8, Januar 1920 mit den durch Minist. Erlaß vom
16. Februar 1932 Nr. 1720 genehmigten Änderungen.
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