ANHANG III / PRAKTISCHE WERKSTATTÄTIGKEIT
Zweifelsfällen die Genehmigung im voraus nachzusuchen. Der-
artige Gesuche sind an die Abteilung bzw. Fakultät zu richten.
27, In allen Zweifelsfällen über die Auslegung und Durch-
führung dieser Ausführungsbestimmungen, auch darüber, ob die
Werkstattätigkeit im väterlichen Unternehmen nur zur Hälfte
oder zu einem größeren Teil angerechnet wird, entscheidet die
Abteilung für Maschineningenieurwesen und Elektrotechnik end-
gültig, Ein Nachweis darüber, daß der Praktikant im väterlichen
Unternehmen keine Ausnahmestellung und keinerlei Vergünsti-
gung gehabt hat, ist erwünscht. Das oben genannte Tagebuch
kann hierzu als Nachweis dienen.
28, Anschriften sind zu richten an: Praktikantenamt Stuttgart,
Technische Hochschule.
Ausbildungsplan
Es empfiehlt sich die folgende allgemeine Zeiteinteilung:
1. April bis 1. Oktober zusammenhängend 6 Monate reine
Werkstattpraxis vor Beginn des Studiums, In diesen 6 Mo-
naten müssen enthalten sein mindestens 2 Monate Schlosserei
und mindestens je 1 Monat Modelltischlerei und Formerei.
1. August bis 31. Oktober zusammenhängend 14 Monate nach
Ablegung der Vorprüfung, davon mindestens 6 Monate reine
Werkstattpraxis, 4 bis 6 Monate Konstruktions- oder Be-
triebsbüropraxis, 1 bis 2 Monate Dienst in Kraftzentralen, auf
Lokomotiven oder Schiffen. — Der Dienst auf Lokomotiven
wird insbesondere denjenigen Studierenden dringend emp-
fohlen, die sich später dem Dienst bei der Reichsbahn widmen
wollen.
Für die besondere Zeiteinteilung wird der folgende Ausbildungs-
plan empfohlen:
Art der Beschäftigung:
Schlosser . . . .
Modelltischler . . .
Former und Giefer
Schmid . . . . . .
Kesselschmid, Eisenkonstruktions-
reparaturschlosser .
Dreher . ...
Fráser, Hobler, Bohrer, Schleifer
Werkzeugmacher, AnreiBer
Monteurgehilfe . . .
Konstruktions- und Betriebsgehilfe
Heizer, Maschinist . .
Dauer der Ausbildung:
12 Monate 20 Monate
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