ANHANG III / PRAKTISCHE WERKSTATTATIGKEIT
Die Einteilung und Reihenfolge der Beschäftigung unterliegt
der Vereinbarung zwischen dem Lehrherrn und dem Praktikanten.
Bemerkung für Studierende der Elektrotechnik
Die Studierenden der Elektrotechnik müssen für die zur Auf-
nahme in die Technische Hochschule vorgeschriebenen 6 Monate
Werkstattpraxis dieselbe Art der Beschäftigung nachweisen, wie
die Studierenden des Maschineningenieurwesens. Dagegen sollen
die Studierenden der Elektrotechnik wáhrend der weiteren
Werkstattpraxis auch mit den besonderen Werkstattarbeiten der
Elektrotechnik vertraut werden, also in Fabriken der Elektro-
technik tätig sein.
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