ALLGEMEINE BESTIMMUNG EN
Abteilung für Maschineningenieurwesen und Elektrotechnik der
Technischen Hochschule Stuttgart eingeschrieben ist oder früher
eingeschrieben war.
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Anrechnung auswärtiger Studien und anderer Prüfungen
( Der Prüfungsausschuf entscheidet, ob und in welchem Um-
fang angerechnet werden:
a) die an andern Technischen Hochschulen, Bergakademien
oder Universitáten deutscher Sprache betriebenen Studien;
doch müssen mindestens 3 Halbjahre an Technischen
Hochschulen zugebracht sein;
b) die daselbst bestandenen Prüfungen;
c) Teilprüfungen, die in andern Abteilungen der Techni-
schen Hochschule Stuttgart abgelegt worden sind.
O Bei auslándischen Hochschulen nichtdeutscher Sprache ent-
scheidet auf Antrag des Rektors das Kultministerium.
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A
Meldungen zu den Prüfungen
Für jede Teilprüfung und für die Diplomarbeit ist eine Meldung
auf besonderem Vordruck erforderlich. Die Meldung ist dem
Prüfungssekretär zu übergeben.
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Wiederholung der Prüfung und Folgen des Zurücktretens
'? Jede Teilprüfung kann nur einmal wiederholt werden.
O Zur weiteren Wiederholung ist die Genehmigung des Kult-
ministeriums erforderlich, die nur in besonders begründeten
Fállen erteilt wird.
© Tritt ein Bewerber während der Prüfung zurück, ohne sofort
Gründe geltend zu machen, die vom Prüfungsausschuß als aus-
reichend anerkannt werden, so ilt die Prüfung als nicht bestanden.
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Form der Prüfungen
© Die Teilprüfungen sind entweder mündlich oder schriftlich
oder mündlich und schriftlich,
? Wird in der Art einer Teilprüfung eine wesentliche Änderung
vorgenommen (beispielsweise schriftliche statt mündliche Prüfung),