Diplom-Vorprüfung
Schriftliche und mündliche Teilprüfungen zur Diplom-Vorprüfung werden am Anfang
jedes Semesters abgehalten. Beginn der Diplom-Vorpriifung nach dem .3. Studien-
semester. Die Verteilung der Teilprüfungen auf die Prüfungstermine bleibt dem
Studierenden überlassen. Er legt den von ihm ausgefüllten Prüfungszettel zunächst
dem Lehrstuhl vor, der den Nachweis ausreichender Übungsergebnisse bestätigt, sodann
bei der Einzahlung der Prüfungsgebühr der Kasse und dem Sekretariat, das die vor-
geschriebene Semesterzahl prüft und über die Zulassung zur Teilprüfung entscheidet.
Es wird empfohlen, die Diplom-Vorprüfung in zwei Terminen. vor dem 4. und vor dem
5. Studiensémester, abzulegen. |
Eine nichtbestandene Teilprüfung muß am nächsten Prüfungstermin wiederholt werden.
Wird die Wiederholungsprüfung nicht bestanden, so hat der Student über das Rektor-
amt die Genehmigung des Kultministeriums. zur 2. Wiederholung zu beantragen. Der
Antrag ist unter Darlegung des bisherigen Studienerfolges ausführlich zu begründen
und durch den Lehrstuhl und den Prüfungsausschuß zu befürworten. Der Prüfungs-
ausschuß entscheidet, ob nur:die zweimal nicht bestandene. Teilprüfung zu wiederholen
ist oder ob bereits bestandene Teilprüfungen dazu zu wiederholen sind.
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