II. Besondere Bestimmungen über die Vorprüfung
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Prüfungsfächer
Prüfungsfächer der Vorprüfung sind:
1. Experimentalphysik einschlieBlich physikalischer Mefimethoden (es
wird ein Überblick über das ganze Gebiet einschließlich der Meß-
methoden verlangt),
2. Mathematik (Analytische Geometrie, Differential- und Integralrech-
nung, Elemente der gewöhnlichen und der partiellen Differential-
gleichungen, Vektoranalysis),
3. Technische Mechanik,
4. Anorganische Chemie und Physikalische Chemie,
5. Elektrische Meßtechnik,
6. Apparatezeichnen und Instrumentenbau (Grundnormen, Apparate-
zeichnen, Stoffkunde).
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Zulassung zu den Teilprüfungen
(1 Die Teilprüfungen kónnen frühestens nach einem ordentlichen Fach-
studium von zwei Semestern, davon eines an der Technischen Hochschule
Stuttgart, abgelegt werden.
(2) Verlangt wird für die Zulassung zur Teilprüfung in:
a) Experimentalphysik: der erfolgreiche Besuch eines dreisemestrigen
Praktikums,
b) Anorganischer und Physikalischer Chemie: der erfolgreiche Besuch
je eines einsemestrigen Praktikums,
c) Elektrischer Meßtechnik: die erfolgreiche Erledigung einsemestriger
Übungen,
d) Apparatezeichnen und Instrumentenbau: der Nachweis über die Teil-
nahme an einsemestrigen Übungen durch Vorlage der vorgeschrie-
benen Anzahl von Zeichnungen, deren eigenhändige Ausführung
von dem Lehrer, unter dessen Leitung sie angefertigt wurden, unter
Zeitangabe bestätigt sein muß.
(3) Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuf.
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Form der Teilprüfungen
(1) Die Teilprüfung in Experimentalphysik ist mündlich und dauert
höchstens 45 Minuten.
(2) Die Teilprüfung in Mathematik besteht aus höchstens vier zweistün-
digen Klausurprüfungen. Dazu kann nach dem Ermessen der Prüfer eine
mündliche Prüfung von höchstens 30 Minuten Dauer treten.
(3) Die Teilprüfung in Technischer Mechanik besteht aus höchstens zwei
zweistündigen Klausurprüfungen.
(4) Die Teilprüfung in Anorganischer und Physikalischer Chemie besteht
aus je einer mündlichen Prüfung von höchstens 20 Minuten Dauer.