Volltext : Prüfungsordnung für die Studierenden der Chemie (1952)

Ordnung der Diplomprüfung Chemie

Genehmigt durch Erlaß des Kultministeriums
vom 8. Mai 1952, H 571.

Inhaltsübersicht

I. Allgemeine Bestimmungen
Erteilung des Grades eines Diplomchemikers bzw.
Diplomingenieurs
Zweck der Diplomprüfung
Gliederung der Diplomprüfung
Prüfungsausschuß
Zulassung zu den Prüfungen
Anrechnung auswärtiger Studien und anderer Prüfungen
Zeitpunkt der Prüfungen
; Meldungen zu den Prüfungen
§ © Wiederholung von Prüfungen. Nichterscheinen zu den
Prüfungen und Zurücktritt von ihnen
8 10 Gebühren

1

II. Besondere Bestimmungen für die Vorprüfung

§ 11 Prüfungsfächer
§ 12 Zulassung zur Vorprüfung
8 13 Durchführung der Vorprüfung

III. Besondere Bestimmungen für die Hauptprüfung

3
3
8

1* Prüfungsfächer. Diplomarbeit
Zulassung zur Hauptprüfung und Diplomarbeit
Durchführung der Hauptprüfung

IV. Besondere Bestimmungen über die Zeugnisse
$17 Teilprüfungszeugnisse und Noten
3 18 Gesamtzeugnisse
$ 19 Ausstellung der Gesamtzeugnisse —
8 20 Inkrafttreten der Prüfungsordnung
S21 Ausnahmen

Diplom

V. Sonderbestimmungen für Chemiker der Fachrichtung Textilchemie

VI. Studien- und Prüfungsordnung für die Fachrichtung Metallkunde an
westdeutschen Hochschulen
            
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