Volltext: ARCH+ : Studienhefte für architekturbezogene Umweltforschung und -planung (1969, Jg. 2, H. 5-8)

6.4 Realisationselemente für die endogenen Bedingungen
der Nutzungen

Zu jeder Nutzung sind Ausstattungselemente nach Mobilitätsgrad,
 Stell- und Bewegungsflächen und Zuordnung
entsprechend den Mobilitätsextrema untersucht, (Hier exemolarische
 Darstellung der Nutzungen des Bereichs 2 der
Nutzungsanalyse: Kochen-Essen etc.)

6.52 Ordnung der Nutzungen nach Zonung

Die Nutzungen werden nach den in der Nutzungsanalyse
festgehaltenen Bedingungen (s. 3.4) gegliedert nach Bereichen
 in der Zonung angeordnet .

Im Extremum 1 ergeben sich minimale Stapelflächen zur
Aufbewahrung von Einrichtungen und Gerät, denen nur
für die Nutzungszeit Bewegungsflächen zugeordnet werden
müssen. Im Extremum 2 ergeben sich dem Festlegungsgrad
der Ausstattung entsprechend minimale Stell- und Bewegungsflächen
 zur Realisation der Nutzung.

Die gesamte Symbolik entspricht derjenigen, die in der
Nutzungsanalyse verwandt wurde. Die konventionellen
Symbole für Ausstattung sind entsprechend der Zielsetzung
in Beweglichkeitssymbole überführt.

6.51 Zonung parallel zur Fassade

Zur Anordnung der Nutzungen bzw. der Nutzungsbereiche
in einer Grundrißorganisation werden Untersuchungen zur
Zonung der Abstände von der natürlichen Belichtungsquelle
angestellt. Sie sind entsprechend der in der Nutzungsanalyse
benutzten Bewertungshierarchie in der Reihenfolge: Umweltkontrolle,
 Größen/Größenänderung, Ausstattung/Ausstattungsänderung
 und Installation/Installationsänderung
durchgeführt. (Störungen wurden als nicht richtungsgebundene
 Größen nicht untersucht).

Umweltkontrolle

Der Anteil an tagesbelichteten, mittelbar belichteten und
dunklen Zonen einer Wohneinheit bleibt relativ konstant.
(Untersuchung der HFG Ulm, veröffentlicht in Jockusch,
s. Lit.). Es ergibt sich ein Verhältnis von etwa 70 % für
besonnte bis helle zu 30 % für halbdunkle bis dunkle
Flächen (einschl. Konstruktionsflächen) einer Wohneinheit.
 Die hier ermittelte Belichtungstiefe variiert nach
Größe der Belichtungsflächen, Geschoßhöhe und Orientierung.


Größen/Größenänderung

Zur Erhaltung bzw. Ausnutzung der vollen Belichtungstiefe
 ergeben sich Bedingungen wie:
- Keine Anordnung von Trennwänden parallel zur Fassade,
Möglichkeit der Anordnung von Trennwänden am Übergang
 zur Dunkelzone .
Entsprechend erfolgen die Festlegungen zur Größenänderung
 -

Ausstattung

Die voll belichteten bzw. besonnten Zonen bieten die
größte Nutzungsfreiheit. Deshalb kann eine wachsende
Festlegung der Ausstattung von der Fassade zur Dunkel -
zone vorgenommen werden.

Installation

Der Hauptanteil an vertikaler Installation kann entsprechend
 der Ausstattungsfestlegung in der Dunkelzone angeordnet
 werden.

IM

ARCH + 2 (1969) H.5
	        
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