6.4 Realisationselemente für die endogenen Bedingungen
der Nutzungen
Zu jeder Nutzung sind Ausstattungselemente nach Mobili-
tätsgrad, Stell- und Bewegungsflächen und Zuordnung
entsprechend den Mobilitätsextrema untersucht, (Hier exem-
olarische Darstellung der Nutzungen des Bereichs 2 der
Nutzungsanalyse: Kochen-Essen etc.)
6.52 Ordnung der Nutzungen nach Zonung
Die Nutzungen werden nach den in der Nutzungsanalyse
festgehaltenen Bedingungen (s. 3.4) gegliedert nach Be-
reichen in der Zonung angeordnet .
Im Extremum 1 ergeben sich minimale Stapelflächen zur
Aufbewahrung von Einrichtungen und Gerät, denen nur
für die Nutzungszeit Bewegungsflächen zugeordnet werden
müssen. Im Extremum 2 ergeben sich dem Festlegungsgrad
der Ausstattung entsprechend minimale Stell- und Bewe-
gungsflächen zur Realisation der Nutzung.
Die gesamte Symbolik entspricht derjenigen, die in der
Nutzungsanalyse verwandt wurde. Die konventionellen
Symbole für Ausstattung sind entsprechend der Zielsetzung
in Beweglichkeitssymbole überführt.
6.51 Zonung parallel zur Fassade
Zur Anordnung der Nutzungen bzw. der Nutzungsbereiche
in einer Grundrißorganisation werden Untersuchungen zur
Zonung der Abstände von der natürlichen Belichtungsquelle
angestellt. Sie sind entsprechend der in der Nutzungsanalyse
benutzten Bewertungshierarchie in der Reihenfolge: Um-
weltkontrolle, Größen/Größenänderung, Ausstattung/Aus-
stattungsänderung und Installation/Installationsänderung
durchgeführt. (Störungen wurden als nicht richtungsgebun-
dene Größen nicht untersucht).
Umweltkontrolle
Der Anteil an tagesbelichteten, mittelbar belichteten und
dunklen Zonen einer Wohneinheit bleibt relativ konstant.
(Untersuchung der HFG Ulm, veröffentlicht in Jockusch,
s. Lit.). Es ergibt sich ein Verhältnis von etwa 70 % für
besonnte bis helle zu 30 % für halbdunkle bis dunkle
Flächen (einschl. Konstruktionsflächen) einer Wohnein-
heit. Die hier ermittelte Belichtungstiefe variiert nach
Größe der Belichtungsflächen, Geschoßhöhe und Orien-
tierung.
Größen/Größenänderung
Zur Erhaltung bzw. Ausnutzung der vollen Belichtungs-
tiefe ergeben sich Bedingungen wie:
- Keine Anordnung von Trennwänden parallel zur Fassade,
Möglichkeit der Anordnung von Trennwänden am Über-
gang zur Dunkelzone .
Entsprechend erfolgen die Festlegungen zur Größen-
änderung -
Ausstattung
Die voll belichteten bzw. besonnten Zonen bieten die
größte Nutzungsfreiheit. Deshalb kann eine wachsende
Festlegung der Ausstattung von der Fassade zur Dunkel -
zone vorgenommen werden.
Installation
Der Hauptanteil an vertikaler Installation kann entspre-
chend der Ausstattungsfestlegung in der Dunkelzone an-
geordnet werden.
IM
ARCH + 2 (1969) H.5