Full text: ARCH+ : Studienhefte für architekturbezogene Umweltforschung und -planung (1969, Jg. 2, H. 5-8)

6.4 Realisationselemente für die endogenen Bedingungen 
der Nutzungen 
Zu jeder Nutzung sind Ausstattungselemente nach Mobili- 
tätsgrad, Stell- und Bewegungsflächen und Zuordnung 
entsprechend den Mobilitätsextrema untersucht, (Hier exem- 
olarische Darstellung der Nutzungen des Bereichs 2 der 
Nutzungsanalyse: Kochen-Essen etc.) 
6.52 Ordnung der Nutzungen nach Zonung 
Die Nutzungen werden nach den in der Nutzungsanalyse 
festgehaltenen Bedingungen (s. 3.4) gegliedert nach Be- 
reichen in der Zonung angeordnet . 
Im Extremum 1 ergeben sich minimale Stapelflächen zur 
Aufbewahrung von Einrichtungen und Gerät, denen nur 
für die Nutzungszeit Bewegungsflächen zugeordnet werden 
müssen. Im Extremum 2 ergeben sich dem Festlegungsgrad 
der Ausstattung entsprechend minimale Stell- und Bewe- 
gungsflächen zur Realisation der Nutzung. 
Die gesamte Symbolik entspricht derjenigen, die in der 
Nutzungsanalyse verwandt wurde. Die konventionellen 
Symbole für Ausstattung sind entsprechend der Zielsetzung 
in Beweglichkeitssymbole überführt. 
6.51 Zonung parallel zur Fassade 
Zur Anordnung der Nutzungen bzw. der Nutzungsbereiche 
in einer Grundrißorganisation werden Untersuchungen zur 
Zonung der Abstände von der natürlichen Belichtungsquelle 
angestellt. Sie sind entsprechend der in der Nutzungsanalyse 
benutzten Bewertungshierarchie in der Reihenfolge: Um- 
weltkontrolle, Größen/Größenänderung, Ausstattung/Aus- 
stattungsänderung und Installation/Installationsänderung 
durchgeführt. (Störungen wurden als nicht richtungsgebun- 
dene Größen nicht untersucht). 
Umweltkontrolle 
Der Anteil an tagesbelichteten, mittelbar belichteten und 
dunklen Zonen einer Wohneinheit bleibt relativ konstant. 
(Untersuchung der HFG Ulm, veröffentlicht in Jockusch, 
s. Lit.). Es ergibt sich ein Verhältnis von etwa 70 % für 
besonnte bis helle zu 30 % für halbdunkle bis dunkle 
Flächen (einschl. Konstruktionsflächen) einer Wohnein- 
heit. Die hier ermittelte Belichtungstiefe variiert nach 
Größe der Belichtungsflächen, Geschoßhöhe und Orien- 
tierung. 
Größen/Größenänderung 
Zur Erhaltung bzw. Ausnutzung der vollen Belichtungs- 
tiefe ergeben sich Bedingungen wie: 
- Keine Anordnung von Trennwänden parallel zur Fassade, 
Möglichkeit der Anordnung von Trennwänden am Über- 
gang zur Dunkelzone . 
Entsprechend erfolgen die Festlegungen zur Größen- 
änderung - 
Ausstattung 
Die voll belichteten bzw. besonnten Zonen bieten die 
größte Nutzungsfreiheit. Deshalb kann eine wachsende 
Festlegung der Ausstattung von der Fassade zur Dunkel - 
zone vorgenommen werden. 
Installation 
Der Hauptanteil an vertikaler Installation kann entspre- 
chend der Ausstattungsfestlegung in der Dunkelzone an- 
geordnet werden. 
IM 
ARCH + 2 (1969) H.5
	        
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