Für eine durchsichtige, belegbare Beurteilung von Stu-
dienarbeiten stellt sich die Aufgabe, die Gesichtspunkte
die Anforderungen, nach denen entworfen wird und die
Gesichtspunkte, die Kriterien, nach denen beurteilt
werden soll, zu artikulieren, sowie das Entwurfs-Kon-
zept beschreibbar zu machen.
Beide Vorbereitungen sind für ein ernsthaftes, beleg-
bares Urteil Voraussetzung. Danach kann
1. eine Beurteilung eines Entwurfskonzeptes nach den
Absichten, den Gesichtspunkten, die für seine Ent-
stehung ausschlaggebend waren, erfolgen, d.h. eine
Beurteilung über den Grad der Erfüllung der Konse-
quenzen des Konzepts in Bezug auf die vom Entwer-
fenden an das Konzept gestellten Gesichtspunkte, an-
hand der Wichtigkeit dieser Gesichtspunkte für den
Entwerfenden, und
eine Beurteilung nach der Relevanz der verwendeten
Gesichtspunkte, d.h. eine Beurteilung der vom Ent-
werfenden verwendeten Gesichtspunkte in Bezug auf
die Bedeutung dieser Gesichtspunkte für den Beur-
teiler und auf zwingende Notwendigkeiten, die vom
Beurteiler zunächst besser einzusehen sind.
Letzteres bedeutet beispielsweise, wenn unter den An-
forderungen des Entwerfenden der Gesichtspunkt "Trag-
fähigkeit einer verwendeten Konstruktion'' fehlt, der
Beurteiler aber durch sein mögliches Wissen um die
katastrophalen Folgen beim Einsturz eines Gebäudes,
die Erfüllung dieser Anforderung als zwingende Not-
wendigkeit zu fordern hat.
Aus dem oben Gesagten läßt sich folgern:
Beurteilung, Benotung, ist
1. eine relative Aussage, und
2. abhängig vom Wissen und von der Macht des Beur-
teilers, was leicht von einer Be- zu einer Verurtei-
lung führen kann.
Sawohl die Gesichtspunkte des Entwerfenden als auch
die des Beurteilers, die beide an ein Entwurfskonzept
stellen, sollten daher von einer Beurteilung und vor
Beginn des Entwerfens artikuliert und wenn möglich,
aufeinander abgestimmt werden, damit der Entwerfen-
de eine Sicherheit in Bezug auf die nach Abschluß der
Studienarbeit erforderliche Beurteilung erhält. Ergibt
sich beim Entwerfen eine Veränderung der vorgegebe-
nen Gesichtspunkte oder eine Veränderung der Bedeu-
tung der Gesichtspunkte, sollte ein daraus folgendes
verändertes Konzept für eine Beurteilung nicht ausge-
schlossen sein. Nur ist sich der Entwerfende seines
Risikos in Bezug auf die Beurteilung bewußt, wenn der
Beurteiler nicht bereit ist oder aus zwingenden Notwen-
digkeiten nicht bereit sein kann, eine Beurteilung nach
den veränderten Gesichtspunkten vorzunehmen, oder
das Entwurfskonzept bei einer Beurteilung nach den
vorgegebenen Gesichtspunkten eine veränderte Note er-
hält.
Form der Bewertung:
Die abgebildete Bewertungsmatrix zeigt den Versuch,
zu einer belegbaren Beurteilung über ein Entwurfskon-
zept. Sie war der erste Ansatz und ist weniger auf ihren
Inhalt zu betrachten, sondern soll vielmehr die Darstel-
lung des Vorgangs der Beurteilung demonstrieren.
Beschreibung und Bewertung der Konsequenzen des Ent-
wurfskonzeptes geschieht dabei vereinfachend als ein
Vorgang.
Dabei wird angenommen, daß die Gesamtaussage über
ein Entwurfskonzept sich aus der Summe von Teilaus-
sagen zu diesem Konzept ergibt (Koelle, 1967). Es ist
unterstellt, daß die Teilaussagen ein hinreichend ge-
naues Bild für eine Gesamtaussage liefern. Abweichend
von der teilweise gegenseitigen Bedingtheit der Konse-
quenzen des Konzepts wird vereinfachend eine Unab-
hängigkeit der zu addierenden Teilaussagen vorausge-
setzt (vgl. Gäfgen, 1963, S. 160 f). Die Beurteilung
kann darum nicht unkritisch gehandhabt werden. Bei-
spielsweise kann bei Nichterfüllung der Anforderung
"Tragfähigkeit einer Konstruktion'' die Addition der
Teilaussagen zur Gesamtaussage immer noch rechne-
risch die Aussage eines brauchbaren Konzeptes ergeben,
in Realität bedeutet aber die Verwirklichung dieses Ent-
wurfskonzeptes eine Katastrophe.
Vor einer Beurteilung sind darum die Konsequenzen
eines Entwurfskonzeptes auf derartige Katastrophen-
fälle zu untersuchen. Weiter wird angenommen, daß
eine Teilaussage über ein Entwurfskonzept das Produkt
eines Gewichtsfaktors für einen Teilbereich des Kon-
zepts und einer Wertziffer für den Erfüllungsgrad einer
Konsequenz in Bezug auf ein Kriterium ist (vgl. Koelle,
1967).
Um eine Vergleichbarkeit mehrerer Entwurfskonzepte
zu ermöglichen, erfolgt eine Normierung der Gesamt-
aussagen über ein Konzept derart, daß einem idealen
Entwurfskonzept beispielsweise wie in der abgebildeten
Matrix der Wert, die Zahl, 1000 beigemessen wird.
Dabei ergibt sich die Zahl 1000 aus der Summe der Ge-
wichtsfaktoren multipliziert mit jeweils einer maxima-
len Wertziffer 10 für den Erfüllungsgrad jeder Konse-
quenz.
Dabei sind die Gesichtspunkte, die Kriterien, anhand
derer die Beurteilung erfolgt, gemeinsam zwischen
Entwerfendem und Beurteiler vereinbart worden. Es
wurde weiterhin angenommen, daß alle Kriterien glei-
che Bedeutung haben. Das Entwurfskonzept ist in Teil-
bereiche gegliedert, wobei den Bereichen unterschied-
liche Bedeutung durch Gewichtsfaktoren beigemessen
wurde.
(Aus dem Erläuterungsblatt für die Studenten)
1. Die Matrix wird jedem Studenten bei der ersten Be-
sprechung zur Entwurfsaufgabe bzw. Vertiefungsar-
beit nicht ausgefüllt übergeben.
Während der Bearbeitung der Programmfindung
füllt der Student in Zusammenarbeit mit dem Lehr-
stuhl die Matrix aus.
3
In die Matrix wird in die Zeilen das Programm ein-
getragen, und zwar in einer zweckmäßigen Gliede-
rung (z. B. Planung, Entwurf), die weiter unterteilt
wird bis in die einzelnen Bestandteile des Prozramms
(Einzelbereiche). Da nicht alle Teile des Programms
gleich wichtig sind, werden Gewichtsfaktoren ver-
teilt, deren Summe in jeder senkrechten Bereichs-
ınterteilung 100 ergeben muß.
ARCH +2 (1969) H.5