Abwicklung der Diplomprüfung und stellt die Erfüllung
der Voraussetzungen fest. Ihre Sitzungen sind öffent-
lich, weil sie den Studenten zusätzliche Information
über die Handhabung der Prüfungsordnung vermitteln.
Zu 2.1
Der Ausdruck Leistungsbeschreibung wurde gewählt,
um deutlich zu machen, daß es nicht darum geht, die
Erfüllung oder Nichterfüllung von Leistungsnormen
festzustellen, daß vielmehr im Sinne einer Studienbe-
ratung den Studenten eine differenzierte Beschreibung
ihres Arbeitsergebnisses und damit ihrer Lernerfolge
vermittelt wird. Die Leistungsbeschreibung soll ent-
sprechend ‘dem Studenten auch auf spezielle Schwä-
chen und Stärken seiner Arbeit aufmerksam machen,
um ihm Handhaben für eine Überprüfung seines
Studienprogrammes zu liefern.
Da es sich meist um Gruppenarbeiten handeln wird,
die jedoch in der Regel arbeitsteilig vollzogen wer-
den, ist in der Beschreibung sowohl auf die Gesamt-
leistung einzugehen, wie auch auf die Teilleistungen
der einzelnen Gruppenmitglieder. Deshalb sollen
Leistungsbeschreibungen stets unmittelbar zum Abschluß
der Arbeit nach einer ausführlichen kritischen Ergeb-
nisdiskussion, unter Teilnahme aller an der Arbeit
beteiligten Studenten, Tutoren und Betreuer erfolgen.
Gegenteilige Beurteilungen des Ergebnisses müssen
in die Beschreibung aufgenommen werden. Neben der
fachlichen Kritik sind auch Aussagen über Verfahren,
Zusammenarbeit und Lernerfolge zu machen.
Die Formulierung erfolgt durch den oder einen der
Hochschullehrer, der (die) das Projekt betreut (be-
treuen), d.h. die Gruppe oder den Einzelarbeiter bei
der Durchführung des Projektes regelmäßig beraten
haben. Er muß also über die fachlichen Ziele der
Arbeit und über ihre didaktische Konzeption von Be-
ginn an unterrichtet sein.
Diese Betreuerfunktion ist nicht zu verwechseln mit
der des Tutoren, der als Mitglied der Gruppe arbei-
tet (siehe unter 4.).
Für Projekte, die mit wesentlichen Teilaspekten in
den Kompetenzbereich anderer Disziplinen übergrei-
fen, zieht der Student entsprechende Berater hinzu.
Falls ein Projekt seinen fachlichen Schwerpunkt aus
dem Kompetenzbereich der drei Fachbereiche heraus
verlagert, sorgen die Betreuer für eine sinnvolle Über-
leitung in die Betreuung durch den kompetenten Fach-
bereich.
Das muß jedoch nicht bedeuten, daß die betreffenden
Studenten damit ihr weiteres Studium nach den Ord-
nungen dieses Fachbereiches vollziehen. Vielmehr wer-
den sie, falls der Schwerpunkt ihres Studienprogramms
weiterhin im Bereich der Studienrichtung Architektur
liegt, ihr Studienprogramm weiter verfolgen und danach
abschließen können. Es soll also ein echtes interdis-
ziplinäres Studium ohne besondere Formalitäten möglich
sein.
Zu 2:2
Allgemein bereits vorstehend behandelt. Ergänzend
dazu:
Zu 2.21
Im didaktischen Konzept dieser Prüfungsordnung spielt
die Reflexion über die Lernziele (kognitive und affek-
tive Lernziele) eine bedeutende Rolle, da sie uner-
"7
lässliche Voraussetzung für einen sinnvollen Studien-
aufbau darstellt. Deshalb sollten wichtige Resultate der
neueren Curriculumforschung allgemein bei Hochschul-
lehrern und Studenten bekannt sein.
Zu 2.22 Da jeder Arbeit eine Zieldefinition voraus-
gehen sollte, die fachliche und didaktische Ziele um-
reisst, ist es folgerichtig, während der Arbeit auf
diese Ziele zu rekurrieren, sie gegebenenfalls zu modi-
fizieren und beim Abschluß als Kriterien der Beurtei-
lung zu verwenden.
Ergibt eine solche Bilanz wesentliche Lücken und Män-
gel, so werden in der Abschlußdiskussion Möglichkei-
ten zu deren Behebung beraten. Ergebnis der Beratung
kann jedoch auch sein, daß das Projekt partiell oder
generell als gescheitert anzusehen ist. Das bedeutet
nicht, daß die Arbeit damit als Studienleistung aus-
fällt. Vielmehr gehört die Möglichkeit des Scheitern
essentiell zu den Kriterien des forschenden Lernens und
ist als Teil des Lernprozesses zu werten. Es gehört
zu den Aufgaben der Studienberatung, die Bedeutung
eines solchen Ergebnisses für den Gesamtlernprozess
gemäß Studienprogramm herauszuarbeiten.
Zu 2.23
Charakterisieren bedeutet:
Knappe Beschreibung der Vorgehensweise der behandel-
ten Inhalte und des erreichten Ergebnisses im Hinblick
auf die gesteckten Ziele.
Diese Kurzbeschreibung dient als Material für das
Prüfungsverfahren und wird der Diplom-Urkunde als
Anlage beigefügt. Sie ist damit die Kurzinformation
über die inhaltliche Art der Qualifikation.
Zu’ 2.31 und 2.32
Prinzipiell gilt das gleiche wie unter 2.2 aufgeführt.
Die Arbeit muß jedoch als Abschlußarbeit unter Be-
nennung der Referenten gemeldet sein und der Be-
sprechungstermin öffentlich bekannt gemacht werden,
Die Referenten bedürfen der Bestätigung durch die
Prüfungskommission .
Bei dieser öffentlichen Diskussion der Arbeit muß ein
Mitglied der Prüfungskommsission anwesend sein (s.
auch 1.4).
Zu 2.33
Da die Abschlußarbeit einen erklärten Schwerpunkt im
Studienverlauf des Studenten darstellt, ist es erforder-
lich, daß ihr Ergebnis im Hinblick auf die fachlichen
und didaktischen Arbeitsziele die Zustimmung der
Referenten findet. Kommt es hierüber nicht zu einer
Einigung zwischen den Referenten und den betroffenen
Studenten, so ist ein Protokoll anzufertigen, das die
unterschiedliche Beurteilung mit Begründung wieder-
gibt. Unter Vorlage dieses Protokolls kann daraufhin
die Prüfungskommission angerufen werden, die über
die weitere Behandlung entscheidet (z.B. Gegengut-
achten weiterer Referenten o.ä.).
Der Student kann auch die Arbeit als Abschlußarbeit
zurückziehen und im Einverständnis mit der Berater-
gruppe eine andere Arbeit als Abschlußarbeit nach dem
gldichen Verfahren vorlegen, da es nicht im Sinne
der Studienordnung ist, der Beurteilung von Arbeiten
selektiven Charakter zu verleihen. Ein solches Ersatz-
verfahren muß allerdings im Einklang mit den Zielen
und Inhalten des Studienprogramms vorgenommen werden
ARCH+3 (1970) H. 10