derartige Überlegung fortzusetzen. Andererseits sind
auch alle diese Bindungen aus der Realität gewonnen,
obwohl doch diese gerade verändert werden sollte. Es
muß daher unterbleiben, die inneren Beziehungen des
Planungssystems systematisch und widerspruchsfrei zu
entwickeln. Erfolgversprechender könnte es sein, zu
überlegen, ob die Randbedingungen für Planungssysteme
als in einer der Weise verändert gedacht werden können,
daß aus dieser Änderung sich neue Beziehungen im Pla-
nungssystem entwickeln, die in ihrer Kombination nicht
vorstellbar sind. Es wird daher im folgenden eine Unter-
suchung der wesentlichen Planungsbereiche vorgenommen
um die Abhängigkeit der Rollenbeziehungen, d.h. der
Handlungsmöglichkeiten der Aktoren von den Randbe-
dinaungen des jeweiligen planenden Systems zu zeigen.
7. Falluntersuchung
Im folgenden sollen einige den Wert eines Wohngebietes
bestimmende Infrastrukturbereiche untersucht werden.
Die Untersuchung beschränkt sich auf folgende Fälle:
A, Grundschule
B. Kindertagesstätte
zZ. Gesundheitswesen
Z.a Präventive Medizin
C.b Rehabilitierende Medizin
C.c Krankenhaus
C.d Ärztepraxen
D. Läden
7.1 Jeder der von A...D erwähnten Bereiche wird nach
folgenden Gesichtspunkten untersucht und beschrieben:
1. Beschreibung des Planungssubjektes.
1.1 Identifizierbarkeit und Autonomie des Planungsträ-
gers.
1.2 Bindungen zwischen den Rollen des Planungsträgers.
2. Formulierung des Planungsproduktes, des Standards.
2.1 Formulierung und Beeinflussung der Standards durch
ausführende Benutzer. Entwicklunasrichtung der Standards
Unter Standard soll in den Falluntersuchungen lediglich
die Relation zwischen Funktionseinheit sowie der dazu-
gehörigen Mantelbevölkerung verstanden werden. Es ist
uns klar, daß dieses eine stark vereinfachende Darstel-
lung des Begriffes Standard ist. Wir beschränken uns hier
jedoch auf diesen reduzierten Inhalt. Detailliertere
Überlegungen, die den Rahmen dieser Untersuchung
sprengen würden, müssen zur exakten Beschreibung eines
Standards 1. die inneren Funktionsgrößen wie z.B. im
Bereich der Grundschulplanung: Schulfläche pro Kind,
Weg-, Zeit-, Relation- und Ausrüstung der Schule, so-
wie 2. den Anteil der Benutzer in der Mantelbevölke-
rung mit berücksichtigen.
7.2 Tabelle zur Beschreibung der Infrastrukturbereiche
auf Seite 50
8. Aus der durchgeführten Analyse einiger Planungsbe-
reiche nach typischen, planungsrelevanten Gesichtspunk-
ten können folgende Schlüsse gezogen werden:
8.1 Bedarfsermittlung
Situationsanalysen stellen keine Ermittlung objektiver
Bedürfnislagen dar. Standards stellen die Wirksamkeit
der auf den verschiedenen Bereichen relevanten gesell-
schaftlichen Kräften dar. Auf Benutzerbedürfnisse bezo-
gene Zielformulierungen mit planungstechnischen Mitteln
bedeuten Fortsetzung dieser Kräftestruktur; daß auch
Befragungen aufgrund ihres situationsbestätigenden Cha-
rakters keine Möglichkeit sind, benutzerorientierte
Zielkorrekturen vorzunehmen, wurde bereits von einer
Anzahl anderer Autoren erwähnt.
Auch die situationsübertragende Bestimmung von Standards
(im Projekt A genau so viele KITA-Plätze wie im exi-
stierenden Objekt B oder dem Querschnitt aus C, D und
E) stellt eine subjektive Zielsetzung dar, die Zustände
in den bestehenden Gebieten werden zum Ziel für das
neue Projekt gemacht. So unvermeidlich dieses Verfah-
ren für den normierten Bereich etwa der Grundschule ist
so sehr verschleiert es im Bereich der offenen Standards
die Tatsache, daß eine Willensbildung vorliegt.
8.2 Bedarfsplanung
Aber selbst dieses Verfahren zur Ermittlung von quanti-
tativen Relationen kann planerisch nicht relevant wer-
den, da die (in der Tabelle) gezeigte Aufsplitterung der
Trägerschaft der Einrichtungen eine planvolle Erstellung
beabsichtigter Standards unmöglich werden läßt. Ein
Träger kann zwar in kürzester Zeit Wohngebiete erheb-
licher Größe erstellen und auch mit Bewohnern füllen
(Wohnungsmangel, Umsetzungen), für die auch nur ver-
gleichsweise ausreichende Versorgung des Gebietes mit
öffentlichen Einrichtungen kann er keine Sicherheit
geben, obwohl gerade in neueren Gebieten eine erheb-
liche Abhängigkeit der Bewohner von diesen Einrichtun-
gen vorliegt. (Zum Teil bewirkt durch die Minimalwoh-
nungen im gegenwärtigen Wohnungsbaustandard, der eine
zunehmende Auslagerung von ehemaligen "Wohnungs-
funktionen" zur Folge hat.) Das sogenannte "Einpendeln"
oder "natürliche Wachsen" des Wohngebietes geschieht -
durch Marktsituation beeinflußt - mit erheblicher Zeit-
verzögerung. Die Tatsache, daß z.B. mehrere Jahrgänge
von Kindern ohne Kindertagesstätten und ohne Kinder-
ärzte aufwachsen müßten, ist irreversibel. Daß sie z.T.
auch ohne ausreichende Grundschulen auskommen müs-
sen, z.B. im Märkischen Viertel Berlin, ist im Gesagten
dabei noch gar nicht mit einbezogen: dieser Bereich wäre
weitgehend planbar gewesen, wenn geplant worden wäre
Eine Bemerkung muß hier noch gemacht werden, obwohl
sie nahezu selbstverständlich sein sollte: es wird davon
ausgegangen, daß von Projekt zu Projekt echte Verbes-
serungen der Standards erreicht werden sollen, die Be-
fähigung der Reform im Offeschen Sinn ist beabsichtigt.
9. Realisierungsvorschläge
Da kein komplettes Planungsmodell entwickelt wurde,
können auch die Realisierungsvorschläge nur Ansätze
darstellen; die Unmöglichkeit, hier einen Entwurf zu
machen. wurde bereits erwähnt.
9.1 Verantwortlichkeit und Autonomie
Planungsträger eines Planungsobjektes wie eines umfang-
reichen Wohngebietes mit allen Einrichtungen hätte eine
in ihrer Verantwortlichkeit deutlich erkennbare Institu-
ARCH+.3 (1970) H. 9