Full text: ARCH+ : Studienhefte für Planungspraxis und Planungstheorie (1973, Jg. 5, H. 17-20)

dern auf die Planung von Betrieben 2) jeglicher Art.3) 
Mit der Konzeption der Nutzungsplanung entstand, 
sozusagen als Gegenstück im Bereich der Forschung, 
die Konzeption des Nutzungsstudiums: Wenn der Ver 
suchscharakter der Schulen ernst genommen wird, so 
sind während des Betriebsprozesses besondere Unter- 
suchungen erforderlich, die alle diejenigen Ebenen des 
Betriebsprozesses betreffen, auf die sich der Versuchs- 
charakter bezieht, und die folglich auch bei der Pla- 
nung der Schule im Vordergrund standen. Es ergibt 
sich ein der Nutzungsplanung entsprechender For- 
schungsbereich, der ebenfalls kurz inhaltlich bestimmt 
wird, und für den in Teil II, bezogen speziell auf Schu- 
len mit Versuchscharakter, ein relativ ausführlicher 
methodischer Ansatz entwickelt wird. 
Die Konzeptionen für die beiden Arbeitsbereiche werden 
dargestellt im speziellen als Ansätze für die weitere 
Arbeit in diesen Bereichen,4) im allgemeinen, und unab- 
hängig davon, wieweit sich die diesen Konzeptionen zu- 
grundeliegende Arbeitsteilung in nächster Zeit allgemein 
durchsetzen wird, als Beitrag zu einer Architekturtheo- 
rie. Diesbezüglich kann im vorweg spezifiziert werden: 
Über den Aspekt der Nutzung der baulichen Umwelt wird 
die Architektentätigkeit als integrierter und unter- 
geordneter Teil der Betriebsplanung bzw. -forschung 
bestimmt und somit das traditionelle Bild vom Architek- 
ten, nach dem dieser seine Tätigkeit in erster Linie als die 
des autonomen Gestaltschaffens begreift, vom Arbeitsin- 
halt her als ein rationalem Anspruch nicht genügendes und 
wenigstens für einige Bereiche nicht mehr gültiges ausge- 
wiesen, und zugleich ein konzeptioneller Rahmen geschaf- 
fen für eine gebrauchswertorientierte Planung bzw., so- 
weit dies nicht möglich. Analyse der baulichen Umwelt. 
A) Der Bereich der Nutzungsplanung 
Der Bereich der Nutzungsplanung wird zunächst als ein 
2) Der Einfachheit halber sei der Begriff des Betriebs im fol- 
genden so weit gefaßt, daß er nicht nur Betriebe „, ...zur 
Erzeugung von Produktions- und/oder Konsumtionsmit- 
teln, zur Erzeugung von Dienstleistungen, zum Transport 
und/oder zum Handel . . . ‘“ (Ökonomisches Lexikon, 
Verlag die Wirtschaft, 1970/71) einschließt, son- 
dern auch — sozusagen als ‚ursprüngliche Betriebe’ — Haus- 
haltungen. In diesem Fall sind auch die üblicherweise zur 
näheren Definition verwendeten Begriffe der Arbeitskraft 
und des Produktionsmittels zu eng. Der Betrieb könnte in 
Vorwegnahme unten erörterter Begriffe definiert werden 
als jeweils kleinste wirtschaftstechnische und juristische 
Praxis-Nutzungs-Einheit. 
Eine erste Skizzierung der Konzeption der Nutzungsplanung 
findet sich in: Institut für Schulbau 1970/71 — 4. Werkstatt- 
bericht, Architekturwettbewerbe 67, K. Krämer Verlag, 
1971.5. 1 bis S. 32. 
bestimmter Planungsbereich innerhalb der gesamten Be- 
triebsplanung, und zwar in der mit dieser Konzeption 
entwickelten Terminologie kurz skizziert. Anschließend 
werden die dabei verwendeten Termini bzw. die damit 
verbundenen Begriffe, soweit sie die Konzeption der Nut: 
zungsplanung unmittelbar betreffen, im einzelnen erläu- 
tert. Danach erst kann die Aufgabe der Nutzungsplanung 
ausführlicher beschrieben werden. Es folgt dann ein Rück 
blick auf die Entwicklung der Konzeption der Nutzungs- 
planung und eine Überlegung zu einer auf der Grundlage 
der Konzeption der Nutzungsplanung möglichen Neuorgani- 
sierung des gesamten Feldes der staatlichen Planung. 
In Anbetracht der relativ großen Anzahl neuer Termini 
und der relativ großen Raum einnehmenden begrifflichen 
Erörterungen noch folgende Vorbemerkung: Da Begriffe 
nicht isoliert gebraucht werden, vielmehr einander — mehr 
oder weniger gut — ergänzen, erfordert jeder Eingriff in 
das Begriffsrepertoire, sei es, daß ein neuer Begriff geschaf- 
fen, sei es, daß vorhandene modifiziert werden, daß auch 
die benachbarten, also die diesen Begriff ergänzenden Be- 
griffe, sowie deren benachbarte Begriffe, usw., modifi- 
ziert werden. Es müssen dann für diese Begriffe entweder 
neue Termini eingeführt werden, oder es muß die Bedeu- 
tung gebräuchlicher Worte oder Termini modifiziert wer- 
den. Die Notwendigkeit der begrifflichen und terminolo- 
gischen Innovation resultiert im vorliegenden Fall einmal 
aus der Bildung der Konzeption der Nutzungsplanung (bzw 
des Nutzungsstudiums) selbst, zum andern aus der Inten- 
tion, diese Konzeption in einer Form zu entwickeln, die 
nicht nur für eine einzelne Betriebsart gültig ist, sondern 
für Betriebe jeglicher Art. 
Der Bereich der Nutzungsplanung ist zunächst als ein be- 
stimmter Planungsbereich innerhalb der gesamten Betriebs- 
planung zu lokalisieren, indem er drei weiteren Planungsbe- 
reichen gegenübergestellt und zugeordnet wird, welche ich 
als ‚Praxisplanung’, ‚tätigkeitstechnische Planung’ und ‚bau: 
bzw. fertigungstechnische Planung’ kennzeichne, und auf 
welche sich neben dem Bereich der Nutzungsplanung die 
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Um zu klären, inwieweit den hier dargestellten Konzeptio- 
nen Relevanz zukommt für die zukünftige Berufspraxis 
von Architekten, und inwieweit im Bereich der Architek- 
tentätigkeit mit einer durchgängigen Arbeitsteilung entspre- 
chend diesen Konzeptionen zu rechnen ist, wäre eine histo- 
rische Analyse und eine Prognose der Architekturentwick- 
lung unter dem Gesichtspunkt des Grades der funktionalen 
Bezogenheit der Organisation der baulichen Umwelt auf 
die Tätigkeiten, die darin stattfinden (sollen), sowie unter 
dem Gesichtspunkt der Komplexität dieser Beziehung zu 
erstellen. Bei ersterer wäre von den planungsorganisatori- 
schen und architekturtheoretischen Aspekten zu den po- 
litökonomischen Aspekten vorzudringen; bei letzterer 
wäre von den politökonomischen Aspekten auszugehen 
und von dort über die architekturtheoretischen zu den pla- 
nungsorganisatorischen Aspekten zurückzukommen. Eine 
solche Arbeit müsste die Grundlage sein für irgendwelche 
diesbezüglichen Maßnahmen im Bereich der Ausbildung. 
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