Full text: ARCH+ : Studienhefte für Planungspraxis und Planungstheorie (1973, Jg. 5, H. 17-20)

Die Berliner Fachgruppe Angestellte in Architektur 
und Ingenieurbüros ist folgendermaßen organisiert: Es 
gibt einen Vorstand von fünf Mitgliedern, der jeden 
ersten und dritten Freitag im Monat ein öffentliches 
Plenum einberuft, das immer von etwa 40 bis 50 Leuten 
besucht ist. Auf diesen Plenen werden Themen wie 
— Tarifvertrag für Angestellte in Architektur und Inge- 
nieurbüros 
Leitende Angestellte 
— Arbeitsbedingungen in den Büros 
Betriebskonflikte 
— Architektengesetze 
Tarifrunde 73 
Betriebsratswahlen 
diskutiert und Stellungnahmen dazu verabschiedet. 
Die intensivere Bearbeitung der einzelnen Themen und 
die daraus hervorgehende Vorbereitung der Plenen, 
findet in Arbeitskreisen statt. Sie sind kontinuierlich, 
w ‚e der Arbeitskreis Betriebsarbeit oder werden punk- 
‚uell zur Bearbeitung von aktuellen Themen eingerichtet 
Bisher bestehende Arbeitskreise waren: 
— AK Betriebsarbeit 
— AK Tarifvertrag 
— AK Architektengesetz 
— AK Lage der Angestellten 
— AK Gewerkschaft und Gesellschaft 
Im Arbeitskreis Betriebsarbeit werden die aktuellen Be- 
triebsprobleme diskutiert, Erfahrungen ausgetauscht 
und gegenseitige Unterstützung in Rechtsfragen und Be- 
triebskonflikten gegeben. So wurde durch diese Arbeit 
im Frühjahr 1972 in 12 Betrieben Betriebsräte gewählt 
Außerdem wird weiter an einem einheitlichen Anstel- 
lungsvertrag mit Kommentar gearbeitet. 
Der Arbeitskreis Tarifvertrag beschäftigt sich nach dem 
Scheitern des Tarifvertrags zwischen VFA und BSE 
— die VFA zog ihre Unterschrift während der Erklärungs- 
frist zurück, weil die BSE keine schriftliche Unterstüt- 
zungszusage zur Erhöhung der GOA geben wollte — mit 
den Möglichkeiten, diesen Tarifvertrag als notwendige 
gesetzliche Absicherung der Mindestarbeitsbedingungen 
abzuschließen. 
Der Arbeitskreis Architektengesetz erarbeitete eine Stel- 
lungnahme gegen das Berliner Architektengesetz, das am 
16.2.1973 dann vom Berliner Abgeordnetenhaus verab- 
schiedet wurde. Wir veröffentlichen diese Stellungnahme 
als Anhang. 
Der Arbeitskreis Lage der Angestellten erarbeitete eine 
Zusammenstellung der Berliner Situation der Angestell- 
ten in den verschiedenen Büros — Anstellungsbedin gungen, 
Sozialleistungen, Gehälter —, um die Kollegen in ihren ge- 
rechtfertigten Forderungen zu unterstützen. 
Der Arbeitskreis Gewerkschaft und Gesellschaft setzt sich 
mit der Gewerkschaftsgeschichte auseinander. 
Ein wesentliches Moment der Arbeit der Fachgruppe ist 
die Aufhebung der Konkurrenz der Angestellten unterein- 
ander, innerhalb der Büros selbst und auf überbetrieblicher 
Ebene. Diese überregionale Ebene muß durch die Bildung 
weiterer Fachgruppen gestärkt werden — bisher gibt es sie 
nur in Berlin und Stuttgart —, um damit auch bessere Vor- 
aussetzungen für die gesetzliche Absicherung unserer Ar- 
beitsbedingungen in einem Tarifvertrag zu schaffen. 
ANHANG 
STELLUNGNAHME DER FACHGRUPPE DER 
ANGESTELLTEN IN ARCHITEKTUR- UND 
INGENIEURBÜROS IN DER IG BAU, STEINE, 
ERDEN ZUM ENTWURF DES BERLINER 
ARCHITEKTENGESETZES 
Diese Stellungnahme wurde von der Verwaltungsstelle Berlin der 
IG Bau Steine Erden übernommen. 
Das Berliner Architektengesetz, am 16.2.1973 vom Abgeordneten- 
haus verabschiedet, tritt am 1.7.1973 in Kraft. 
Mit den vorliegenden Entwürfen zu einem Berliner Archi- 
tektengesetz ist die seit 1953 währende Diskussion um 
die Regelung der Berufsbezeichnung „Architekt”” und um 
die von einigen Verbänden und Parteien geforderte stän- 
dische Organisation der Architekten in ein neues Stadium 
getreten. 
Wir nehmen mit Genugtuung zur Kenntnis, daß im SPD- 
Entwurf kein Kammervorschlag mehr gemacht wird und 
hoffen, daß der Kammergedanke auch nicht im neuen 
Gewand — etwa als Baukammer — wieder hervorgeholt 
wird. Die Erinnerung an die Reichskulturkammer der 
Nazizeit, ebenso wie die Erfahrungen mit den Architek- 
tenkammern in Westdeutschland zeigen deutlich, daß es 
sich bei allen Kammerkonstruktionen um Versuche han- 
delt, die Interessen der Lohnabhängigen einer Branche 
mit denen der Unternehmer zu einem Gesamtinteresse 
zu verbinden, das einseitig nur den Unternehmern nützt. 
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