Die Berliner Fachgruppe Angestellte in Architektur
und Ingenieurbüros ist folgendermaßen organisiert: Es
gibt einen Vorstand von fünf Mitgliedern, der jeden
ersten und dritten Freitag im Monat ein öffentliches
Plenum einberuft, das immer von etwa 40 bis 50 Leuten
besucht ist. Auf diesen Plenen werden Themen wie
— Tarifvertrag für Angestellte in Architektur und Inge-
nieurbüros
Leitende Angestellte
— Arbeitsbedingungen in den Büros
Betriebskonflikte
— Architektengesetze
Tarifrunde 73
Betriebsratswahlen
diskutiert und Stellungnahmen dazu verabschiedet.
Die intensivere Bearbeitung der einzelnen Themen und
die daraus hervorgehende Vorbereitung der Plenen,
findet in Arbeitskreisen statt. Sie sind kontinuierlich,
w ‚e der Arbeitskreis Betriebsarbeit oder werden punk-
‚uell zur Bearbeitung von aktuellen Themen eingerichtet
Bisher bestehende Arbeitskreise waren:
— AK Betriebsarbeit
— AK Tarifvertrag
— AK Architektengesetz
— AK Lage der Angestellten
— AK Gewerkschaft und Gesellschaft
Im Arbeitskreis Betriebsarbeit werden die aktuellen Be-
triebsprobleme diskutiert, Erfahrungen ausgetauscht
und gegenseitige Unterstützung in Rechtsfragen und Be-
triebskonflikten gegeben. So wurde durch diese Arbeit
im Frühjahr 1972 in 12 Betrieben Betriebsräte gewählt
Außerdem wird weiter an einem einheitlichen Anstel-
lungsvertrag mit Kommentar gearbeitet.
Der Arbeitskreis Tarifvertrag beschäftigt sich nach dem
Scheitern des Tarifvertrags zwischen VFA und BSE
— die VFA zog ihre Unterschrift während der Erklärungs-
frist zurück, weil die BSE keine schriftliche Unterstüt-
zungszusage zur Erhöhung der GOA geben wollte — mit
den Möglichkeiten, diesen Tarifvertrag als notwendige
gesetzliche Absicherung der Mindestarbeitsbedingungen
abzuschließen.
Der Arbeitskreis Architektengesetz erarbeitete eine Stel-
lungnahme gegen das Berliner Architektengesetz, das am
16.2.1973 dann vom Berliner Abgeordnetenhaus verab-
schiedet wurde. Wir veröffentlichen diese Stellungnahme
als Anhang.
Der Arbeitskreis Lage der Angestellten erarbeitete eine
Zusammenstellung der Berliner Situation der Angestell-
ten in den verschiedenen Büros — Anstellungsbedin gungen,
Sozialleistungen, Gehälter —, um die Kollegen in ihren ge-
rechtfertigten Forderungen zu unterstützen.
Der Arbeitskreis Gewerkschaft und Gesellschaft setzt sich
mit der Gewerkschaftsgeschichte auseinander.
Ein wesentliches Moment der Arbeit der Fachgruppe ist
die Aufhebung der Konkurrenz der Angestellten unterein-
ander, innerhalb der Büros selbst und auf überbetrieblicher
Ebene. Diese überregionale Ebene muß durch die Bildung
weiterer Fachgruppen gestärkt werden — bisher gibt es sie
nur in Berlin und Stuttgart —, um damit auch bessere Vor-
aussetzungen für die gesetzliche Absicherung unserer Ar-
beitsbedingungen in einem Tarifvertrag zu schaffen.
ANHANG
STELLUNGNAHME DER FACHGRUPPE DER
ANGESTELLTEN IN ARCHITEKTUR- UND
INGENIEURBÜROS IN DER IG BAU, STEINE,
ERDEN ZUM ENTWURF DES BERLINER
ARCHITEKTENGESETZES
Diese Stellungnahme wurde von der Verwaltungsstelle Berlin der
IG Bau Steine Erden übernommen.
Das Berliner Architektengesetz, am 16.2.1973 vom Abgeordneten-
haus verabschiedet, tritt am 1.7.1973 in Kraft.
Mit den vorliegenden Entwürfen zu einem Berliner Archi-
tektengesetz ist die seit 1953 währende Diskussion um
die Regelung der Berufsbezeichnung „Architekt”” und um
die von einigen Verbänden und Parteien geforderte stän-
dische Organisation der Architekten in ein neues Stadium
getreten.
Wir nehmen mit Genugtuung zur Kenntnis, daß im SPD-
Entwurf kein Kammervorschlag mehr gemacht wird und
hoffen, daß der Kammergedanke auch nicht im neuen
Gewand — etwa als Baukammer — wieder hervorgeholt
wird. Die Erinnerung an die Reichskulturkammer der
Nazizeit, ebenso wie die Erfahrungen mit den Architek-
tenkammern in Westdeutschland zeigen deutlich, daß es
sich bei allen Kammerkonstruktionen um Versuche han-
delt, die Interessen der Lohnabhängigen einer Branche
mit denen der Unternehmer zu einem Gesamtinteresse
zu verbinden, das einseitig nur den Unternehmern nützt.
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