der Tätigkeitsorganisation über die entsprechenden Mög:
lichkeiten der Organisation der baulichen Umwelt viel-
fache Konsequenzen oder Abhängigkeiten ergeben für
andere Momente der Tätigkeitsorganisation, oder daß ge
eignete Möglichkeiten der Organisation der baulichen
Umwelt evtl. gar nicht entwickelt werden können ohne
eine allseitige und umfassende Untersuchung der Nut-
zungsproblematik, — für die Bearbeitung solcher Pla-
nungsaufgaben ist dieser Ansatz unbefriedigend. Das
Fortschrittliche dieses Ansatzes bestand darin, durch die
explizite Trennung zwischen der Planung der baulichen
Umwelt auf der einen und der Ermittlung der Daten über
die Tätigkeiten auf der anderen Seite auch im staatlichen
Sektor einen gesonderten aber mit dem Bereich der Pla-
nung der baulichen Umwelt in Zusammenhang stehenden
Bereich der Praxisplanung im Keim angelegt zu haben.
Zum Schluß einige Überlegungen zur Organisation der
gesamten Planung im staatlichen Sektor. Diese Überlegun-
gen sind als Diskussionsbeitrag aus der Sicht der hier dar-
gestellten Entwicklung aufzufassen; sie sind mit entspre-
chenden Überlegungen aufgrund anderer Differenzierungs
tendenzen im Bereich der Architektentätigkeit sowie in
benachbarten Bereichen zu kombinieren.
Denkt man sich die Differenzierung in Praxisplanung,
Nutzungsplanung, tätigkeitstechnische Planung und bau-
bzw. fertigungstechnische Planung auf die Betriebsplanung
im allgemeinen und damit auf die Infrastrukturplanung,
die als eine Menge von Betriebsplanungen aufgefaßt werden
kann, ausgedehnt, so ergibt sich für die Planung im staat-
lichen Sektor 35) neben der Differenzierung (1.) nach terri-
torialen Zuständigkeitsbereichen (Bund, Länder, Regionen,
Kreise, Gemeinden) und (2.) nach „sachlichen“ Zuständig-
keitsbereichen (Ressorts, Referate) eine weitere Differen-
zierung, nämlich (3.) nach funktional aufeinander bezoge-
nen Zuständigkeitsbereichen (Praxis, Tätigkeitstechnik,
Nutzung, Bau- bzw. Fertigungstechnik). Jeder Planungs-
bereich wäre in ieder dieser drei Dimensionen lokalisierbar
Eine vollständige Verflechtung der Planungsbereiche des
staatlichen Sektors wäre gewährleistet dadurch, daß zwi-
schen jedem der Bereiche und seinen Nachbarbereichen in
allen drei Dimensionen operationale Beziehungen herge-
stellt würden.
Für den Bereich der Nutzungsplanung auf Kreis- bzw. Ge-
meindeebene im Schulwesen z. B. ergäben sich folgende
35)
Für den privatwirtschaftlichen Sektor gilt die zweite Dimen-
sion der Differenzierung, nämlich die Differenzierung nach
territorialen Zuständigkeitsbereichen nicht. Hier ist die Pla-
nung sowohl innerhalb des Sektors wie innerhalb der ver-
Nachbarbereiche:
1.) der Bereich der Nutzungsplanung desselben Referats,
aber auf der nächst höheren Stufe der Hierarchie der
territorialen Zuständigkeitsbereiche, also auf Regions:
bzw. Landesebene (Festlegung der Betriebsgröße und
des Standorts),
die Bereiche der Nutzungsplanung der übrigen Referate
auf gleicher Stufe der Hierarchie der territorialen Zu-
ständigkeitsbereiche (Festlegung der Mitbenutzung der
baulichen Anlagen durch ‚fremde’ Institutionen, bzw.
der gemeinsamen, institutionen-übergreifenden Nutzung
ein und derselben Betriebsstätte bzw. ein und derselben
baulichen Anlage),
die Bereiche der Praxisplanung, der tätigkeitstechnischen
Planung und der bau- bzw. fertigungstechnischen Pla-
nung desselben Referats auf derselben Stufe der Hierar-
chie der territorialen Zuständigkeitsbereiche ( — inhalt-
lich wie oben ausgeführt —).
Indem man der Orts -, Regional- und Landesplanung (nicht
zu verwechseln mit den genannten Zuständigkeitsbereichen)
nicht mehr die Gebäudeplanung, sondern die Betriebspla-
nung gegenüberstellt, und indem man bezüglich der letzteren
differenziert in Praxisplanung, Nutzungsplanung, tätigkeits-
technische Planung und bau- bzw. fertigungstechnische Pla-
nung, zeichnet sich eine Konzeption ab, in der beide als
eine Einheit begriffen werden. Die Planungen im Bereich
der Orts-, Regional- und Landesplanung bestünden nach
dieser Konzeption im wesentlichen (d. h. unter Berück-
sichtigung der obigen Maxime zur Gewährleistung einer
vollständigen Verflechtung) in der Kooperation zwischen
den Bereichen der Nutzungsplanung der verschiedenen
Referate bzw. Ressorts auf der jeweiligen Stufe der Hier-
archie der territorialen Zuständigkeitsbereiche
B) Der Bereich des Nutzungsstudiums
Bei der nun folgenden Darstellung des Bereichs des Nut-
zungsstudiums kann ich mich, ausgehend von der im Zu-
sammenhang mit der Darstellung des Bereichs der Nut-
zungsplanung entwickelten Terminologie, auf wenige
Absätze beschränken.
Den oben aufgeführten und in Bild 1 dargestellten Pla-
nungsbereichen entsprechen die Forschungsbereiche.
schiedenen Wirtschaftsbereiche und--zweige, da in der Hand
von konkurrierenden Unternehmungen bzw. Unternehmungs:
gruppen, von vornherein zersplittert.
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