Full text: ARCH+ : Studienhefte für Planungspraxis und Planungstheorie (1973, Jg. 5, H. 17-20)

Nutzungsplanung verstanden wird, beseitigt, der darin be- 
steht, daß die Fälle, für die der Standard anwendbar ist, 
nicht ausführlich genug gekennzeichnet sind. Damit ist für 
den Bereich der Nutzungsplanung eine Form des Standards 44) 
gefunden, die nicht nur eine sinnvolle Anwendung der Stan- 
dards ermöglicht — man sucht im Katalog den fraglichen 
Typ einer Tätigkeitseinheit bzw. eines Tätigkeitsgangs 
und findet ihm zugeordnet den aufgrund des Nut- 
zungsstudiums für geeignet gehaltenen Typ 
einer Einheit der baulichen Umwelt —, sondern auch ihre 
Nachprüfung und gegebenenfalls begründete Veränderung. 
Letzteres aber ist notwendig, einmal, da damit zu rechnen 
ist, daß die fraglichen Kombinationen von Typen von Tä- 
tigkeitseinheiten bzw. Tätigkeitsgängen nicht in jedem Fall 
in dem Katalog zu finden sind, bzw. die Typen nicht bezüg: 
lich aller Merkmale mit den im Katalog aufgeführten über- 
einstimmen. Somit gewährleistet diese Form des Standards 
auch ein Mindestmaß an Kontinuität bei der zukünftigen 
Arbeit der Standardisierung. Unter dem Gesichtspunkt der 
Anwendbarkeit scheint es sinnvoll, sowohl einfache als auch 
komplexe Typen von Nutzungseinheiten zu entwickeln. Die 
einfachen betreffen relativ genau bestimmbare Tätigkeits- 
einheiten, ‚Operationen’, bzw. Einheiten der baulichen Um- 
welt, ‚Arbeitsplätze‘; aus ihnen läßt sich, je nachdem, welche 
Opterationen nebeneinander oder nacheinander ausgeführt 
werden sollen, eine große Anzahl verschiedener zusammen- 
gesetzter Typen von Nutzungseinheiten entwickeln.45) 
Die komplexen Typen von Nutzungseinheiten betreffen 
relativ komplexe Tätigkeitseinheiten, wie z. B. binnendif- 
ferenzierten Unterricht bei bestimmter Gruppengröße, be- 
stimmtem Schüleralter und bestimmten Fächern, bzw. re- 
lativ komplexe Einheiten der baulichen Umwelt, wie z. B. 
‚Räume‘. Die Typen von Tätigkeitseinheiten und Einheiten 
der baulichen Umwelt wären zu beschreiben anhand von 
Merkmalskatalogen. (Die Darstellung der Typen von Ein- 
heiten der baulichen Umwelt und deren Möblierung in 
Grundrissen und Schnitten wie in Neufert’s Bauentwurfs- 
lehre reicht in vielen Fällen nicht aus, da damit die Typen 
von Tätigkeitseinheiten selbst nicht beschrieben sind, und 
die Anzeichen bezüglich dieser Typen, die der Möblierung 
entnommen werden können, zu wenig Information enthal- 
ten.) Die gegenseitige Eignung der kombinierten Typen wäre 
jeweils zu belegen oder doch mindestens anschaulich dar- 
Zur begrifflichen Unterscheidung zwischen Standard und 
Typ schlage ich in Anlehnung an das Ökonomische Lexi- 
kon (a.a.0,) vor, den Begriff des Typs als Unterbegriff zu 
verwenden und zu beziehen auf Gegenstände bzw. Situa- 
tionen insgesamt, den Begriff des Standards als Oberbegriff 
zu verwenden und zu beziehen auf einzelne Merkmale odeı 
beliebige Merkmalskombinationen von Gegenständen bzw. 
Situationen oder Prozessen. Zweck der Standardisierung 
und Typisierung ist Rationalisierung durch Einigung auf 
bzw. verbindliche Festlegung von bestimmte(n) Lösungen. 
die sich als besonders günstig erwiesen haben. 
Einzelne Merkmale der zusammengesetzten Typen von 
Nutzungseinheiten, wie z. B. die Fläche oder die Lüftung , 
lassen sich mit mathematischen Modellen angehen. Die 
mathematischen Modelle bieten über ihre doppelte Funk- 
tionenform, nämlich einmal ihre allgemeine Funktionen- 
form, in der die konstituierenden Größen als Wertebereiche 
zustellen mit Hilfe von Zeichnungen und Fotos, wenn nicht 
gar Filmen. 
Die kommentierten Organisationsprinzipien betreffen 
zum einen strukturelle Aspekte der baulichen Umwelt, 
zum andern die Zuordnung von Tätigkeitseinheiten bzw. 
Tätigkeitsgängen und Einheiten der baulichen Umwelt 
— diese Zuordnung ist ja durch die Feststellung der gegen- 
seitigen Eignung bestimmter Einheiten noch nicht hinrei- 
chend bestimmt. Die Organisationsprinzipien sind, wie die 
Typen von Nutzungseinheiten, Abstraktionen realer Situa- 
tionen, die nur einzelne, hinsichtlich der Funktionalität 
der baulichen Umwelt bzw. der Nutzung wesentliche Merk: 
male enthalten. Die Frage der Eignung betrifft hier nicht 
die Beziehung zu einem bestimmten anderen Organisa- 
tionsprinzip sondern die Beziehung zur gesamten öbri - 
gen Organisation. Bei solcher Betrachtung ist allerdings 
kaum damit zu rechnen, daß allseitig befriedigende Orga- 
nisationsprinzipien gefunden werden können; es wird 
vielmehr notwendig sein, in Kommentaren zu den ein- 
zelnen Organisationsprinzipien Vor- und Nachteile ge- 
genüberzustellen und Vorschläge zu machen, wie be- 
stimmte Nachteile evtl. durch zusätzliche Maßnahmen 
kompensiert werden können. 
Es ist also zu umreißen, auf welchem Wege Typen von Nut- 
zungseinheiten entwickelt werden können, deren beide 
Seiten, Typen von Tätigkeitseinheiten bzw. Kombina- 
tionen solcher Typen, und Typen von Einheiten der bau- 
lichen Umwelt, sich füreinander eignen, bzw. auf welche 
Weise Vor- und Nachteile bestimmter Prinzipien der Or- 
ganisation der baulichen Umwelt und der Zuordnung von 
Tätigkeitseinheiten bzw. Tätigkeitsgängen und Einheiten 
der baulichen Umwelt ermittelt werden können. Ich werde 
mich im folgenden auf die erste der beiden Aufgaben be- 
ziehen in der Annahme, daß die zweite keine gegenüber 
der ersten grundsätzlich neuen Probleme aufwirft. 
Da die Eignung bzw. Nichteignung 46) selbst nicht wahr- 
nehmbar ist, muß auf sie geschlossen werden aus anderen, 
wahrnehmbaren Sachverhalten (Phänomenen) und der 
repräsentiert durch Variablen, bestimmt werden, zum an- 
dern ihre besondere Funktionenform, in der die Variablen 
durch bestimmte Werte aus dem Wertebereich der Varia- 
blen ersetzt werden, auch eine doppelte Möglichkeit der 
kritischen Überprüfung und der Modifizierung. Es können 
einmal die bestimmten Werte innerhalb der Wertebereiche, 
zum andern die Wertebereiche selbst verändert werden. Um 
die Modifizierung zu erleichtern, sollte deshalb der Gesamt- 
komplex der konstituierenden Größen so zerlegt werden, 
daß solche Wertebereiche, bei denen die Auswahl eines be- 
stimmten Werts in besonders hohem Maß von der jeweils 
besonderen Planungssituation abhängt, von vornherein als 
besondere Wertebereiche aufgeführt werden. 
Vgl. die Ausführungen zur Funktionalitätsforderung be- 
züglich der baulichen Umwelt in Teil I einschließlich der 
in diesem Zusammenhang gemachten Anmerkung zum 
Begriff der Eignung (Anmerkung 27) 
46
	        
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