Nutzungsplanung verstanden wird, beseitigt, der darin be-
steht, daß die Fälle, für die der Standard anwendbar ist,
nicht ausführlich genug gekennzeichnet sind. Damit ist für
den Bereich der Nutzungsplanung eine Form des Standards 44)
gefunden, die nicht nur eine sinnvolle Anwendung der Stan-
dards ermöglicht — man sucht im Katalog den fraglichen
Typ einer Tätigkeitseinheit bzw. eines Tätigkeitsgangs
und findet ihm zugeordnet den aufgrund des Nut-
zungsstudiums für geeignet gehaltenen Typ
einer Einheit der baulichen Umwelt —, sondern auch ihre
Nachprüfung und gegebenenfalls begründete Veränderung.
Letzteres aber ist notwendig, einmal, da damit zu rechnen
ist, daß die fraglichen Kombinationen von Typen von Tä-
tigkeitseinheiten bzw. Tätigkeitsgängen nicht in jedem Fall
in dem Katalog zu finden sind, bzw. die Typen nicht bezüg:
lich aller Merkmale mit den im Katalog aufgeführten über-
einstimmen. Somit gewährleistet diese Form des Standards
auch ein Mindestmaß an Kontinuität bei der zukünftigen
Arbeit der Standardisierung. Unter dem Gesichtspunkt der
Anwendbarkeit scheint es sinnvoll, sowohl einfache als auch
komplexe Typen von Nutzungseinheiten zu entwickeln. Die
einfachen betreffen relativ genau bestimmbare Tätigkeits-
einheiten, ‚Operationen’, bzw. Einheiten der baulichen Um-
welt, ‚Arbeitsplätze‘; aus ihnen läßt sich, je nachdem, welche
Opterationen nebeneinander oder nacheinander ausgeführt
werden sollen, eine große Anzahl verschiedener zusammen-
gesetzter Typen von Nutzungseinheiten entwickeln.45)
Die komplexen Typen von Nutzungseinheiten betreffen
relativ komplexe Tätigkeitseinheiten, wie z. B. binnendif-
ferenzierten Unterricht bei bestimmter Gruppengröße, be-
stimmtem Schüleralter und bestimmten Fächern, bzw. re-
lativ komplexe Einheiten der baulichen Umwelt, wie z. B.
‚Räume‘. Die Typen von Tätigkeitseinheiten und Einheiten
der baulichen Umwelt wären zu beschreiben anhand von
Merkmalskatalogen. (Die Darstellung der Typen von Ein-
heiten der baulichen Umwelt und deren Möblierung in
Grundrissen und Schnitten wie in Neufert’s Bauentwurfs-
lehre reicht in vielen Fällen nicht aus, da damit die Typen
von Tätigkeitseinheiten selbst nicht beschrieben sind, und
die Anzeichen bezüglich dieser Typen, die der Möblierung
entnommen werden können, zu wenig Information enthal-
ten.) Die gegenseitige Eignung der kombinierten Typen wäre
jeweils zu belegen oder doch mindestens anschaulich dar-
Zur begrifflichen Unterscheidung zwischen Standard und
Typ schlage ich in Anlehnung an das Ökonomische Lexi-
kon (a.a.0,) vor, den Begriff des Typs als Unterbegriff zu
verwenden und zu beziehen auf Gegenstände bzw. Situa-
tionen insgesamt, den Begriff des Standards als Oberbegriff
zu verwenden und zu beziehen auf einzelne Merkmale odeı
beliebige Merkmalskombinationen von Gegenständen bzw.
Situationen oder Prozessen. Zweck der Standardisierung
und Typisierung ist Rationalisierung durch Einigung auf
bzw. verbindliche Festlegung von bestimmte(n) Lösungen.
die sich als besonders günstig erwiesen haben.
Einzelne Merkmale der zusammengesetzten Typen von
Nutzungseinheiten, wie z. B. die Fläche oder die Lüftung ,
lassen sich mit mathematischen Modellen angehen. Die
mathematischen Modelle bieten über ihre doppelte Funk-
tionenform, nämlich einmal ihre allgemeine Funktionen-
form, in der die konstituierenden Größen als Wertebereiche
zustellen mit Hilfe von Zeichnungen und Fotos, wenn nicht
gar Filmen.
Die kommentierten Organisationsprinzipien betreffen
zum einen strukturelle Aspekte der baulichen Umwelt,
zum andern die Zuordnung von Tätigkeitseinheiten bzw.
Tätigkeitsgängen und Einheiten der baulichen Umwelt
— diese Zuordnung ist ja durch die Feststellung der gegen-
seitigen Eignung bestimmter Einheiten noch nicht hinrei-
chend bestimmt. Die Organisationsprinzipien sind, wie die
Typen von Nutzungseinheiten, Abstraktionen realer Situa-
tionen, die nur einzelne, hinsichtlich der Funktionalität
der baulichen Umwelt bzw. der Nutzung wesentliche Merk:
male enthalten. Die Frage der Eignung betrifft hier nicht
die Beziehung zu einem bestimmten anderen Organisa-
tionsprinzip sondern die Beziehung zur gesamten öbri -
gen Organisation. Bei solcher Betrachtung ist allerdings
kaum damit zu rechnen, daß allseitig befriedigende Orga-
nisationsprinzipien gefunden werden können; es wird
vielmehr notwendig sein, in Kommentaren zu den ein-
zelnen Organisationsprinzipien Vor- und Nachteile ge-
genüberzustellen und Vorschläge zu machen, wie be-
stimmte Nachteile evtl. durch zusätzliche Maßnahmen
kompensiert werden können.
Es ist also zu umreißen, auf welchem Wege Typen von Nut-
zungseinheiten entwickelt werden können, deren beide
Seiten, Typen von Tätigkeitseinheiten bzw. Kombina-
tionen solcher Typen, und Typen von Einheiten der bau-
lichen Umwelt, sich füreinander eignen, bzw. auf welche
Weise Vor- und Nachteile bestimmter Prinzipien der Or-
ganisation der baulichen Umwelt und der Zuordnung von
Tätigkeitseinheiten bzw. Tätigkeitsgängen und Einheiten
der baulichen Umwelt ermittelt werden können. Ich werde
mich im folgenden auf die erste der beiden Aufgaben be-
ziehen in der Annahme, daß die zweite keine gegenüber
der ersten grundsätzlich neuen Probleme aufwirft.
Da die Eignung bzw. Nichteignung 46) selbst nicht wahr-
nehmbar ist, muß auf sie geschlossen werden aus anderen,
wahrnehmbaren Sachverhalten (Phänomenen) und der
repräsentiert durch Variablen, bestimmt werden, zum an-
dern ihre besondere Funktionenform, in der die Variablen
durch bestimmte Werte aus dem Wertebereich der Varia-
blen ersetzt werden, auch eine doppelte Möglichkeit der
kritischen Überprüfung und der Modifizierung. Es können
einmal die bestimmten Werte innerhalb der Wertebereiche,
zum andern die Wertebereiche selbst verändert werden. Um
die Modifizierung zu erleichtern, sollte deshalb der Gesamt-
komplex der konstituierenden Größen so zerlegt werden,
daß solche Wertebereiche, bei denen die Auswahl eines be-
stimmten Werts in besonders hohem Maß von der jeweils
besonderen Planungssituation abhängt, von vornherein als
besondere Wertebereiche aufgeführt werden.
Vgl. die Ausführungen zur Funktionalitätsforderung be-
züglich der baulichen Umwelt in Teil I einschließlich der
in diesem Zusammenhang gemachten Anmerkung zum
Begriff der Eignung (Anmerkung 27)
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