und ihrer Ergebnisse. Dieser soll aus dem der Forschung
zugrundeliegenden Subjekt-Objekt-Verhältnis 70) abge-
leitet werden.
Die Konklusionen beziehen sich jeweils nicht unmittelbar
auf die Realität, sondern auf die in den Prämissen genann-
ten Momente der Realität. Diese Prämissen werden gewon-
nen durch die Bildung von Konzeptionen über der Realität
und Repräsentation dieser Konzeptionen in Modellen. Die
Konzeptionsbildung erfolgt durch ein Subjekt, und zwar
im Rahmen (als Moment) der Praxis dieses Subjekts. Sie
impliziert eine Abstraktion gegenüber der Totalität der
Realität, wodurch eben jene Momente von ihr erfaßt wer-
den, die von Bedeutung sind bzw. zu sein scheinen für diese
Praxis. Diese Praxis ist nun aber nicht nur eine menschliche
schlechthin, wie der Idealismus die Sache darstellt, 71) son-
dern immer auch eine klassen- bzw. personenspezifische. Es
sind die konkreten, für die verschiedenen Klassen und Per-
sonen jeweils unterschiedlichen gesellschaftlich-geschicht-
lichen Lebensbedingungen und die daraus resultierenden
Probleme, wodurch die Konzeptionsbildung von Anfang an
gelenkt und wodurch die Art der Abstraktion bestimmt
wird. Insofern, als die Konzeptionsbildung ein Moment der
Praxis und damit klassen- und personenspezifisch ist, die
70) Hierzu vgl. auch Feldtkeller, C.: Zur Theorie der Praxis,
a.a.0. -.
px
Ein anderer Versuch des Idealismus, mit diesem Problem,
also der Abhängigkeit der Konzeptionsbildung von der je-
weiligen Praxis und der Praxis von der Konzeptionsbildung
zurechtzukommen, besteht darin, die Konzeptionsbildung
und die Implementbildung als ‚Vor‘- bzw. ‚Nachwissenschaft‘
auszuklammern, wodurch allerdings für die ‚eigentliche
Wissenschaft‘ nichts anderes übrig bleibt als die logischen,
und zwar, genau genommen, nur die deduktiven Schluß-
folgerungen.
Praxis aber eine gesellschaftliche ist, also Auswirkungen hat
für die Gesellschaft insgesamt, insofern kann man sagen,
daß die Konzeptionsbildung von Anfang an normativen
Charakter hat. 7/2)
Als Konsequenz für zukünftige Planungen ergibt sich aus
der wissenschaftstheoretischen Charakterisierung des
Nutzungsstudiums: Dann und nur dann ist vernünftiger-
weise von ihren Ergebnissen auszugehen, wenn eine Iden-
tifikation mit den in die Untersuchung eingegangenen
normativen Setzungen möglich ist, und wenn keine wi-
dersprechenden Untersuchungsergebnisse von einer aus-
führlicheren Untersuchung vorliegen, bzw. wenn aufgrund
der eigenen Erfahrung gegenüber den Untersuchungsergeb-
nissen nicht so große Skepsis angemeldet wird, daß die
Entscheidung aufgeschoben wird, bis das Ergebnis einer
umfassenderen Untersuchung vorliegt.
Weiterhin ergibt sich, daß sich das Nutzungsstudium, was
die Modalität und den normativen Charakter der Unter-
suchungsergebnisse betrifft, nicht grundsätzlich, sondern
nur zraduell von anderen Forschungen unterscheidet
77)
A
Zu trennen ist hiervon die Frage nach der jeweiligen
Adäquatheit der Konzeption. Die Praxis tendiert auf-
grund ihres gesellschaftlichen Charakters sowie des Um-
stands, daß sie die Auseinandersetzung mit der Natur
einschließt, dazu, Inadäquatheiten der Konzeption bezüg-
lich der Praxis, die sich gerade aufgrund des klassen- bzw.
personenspezifischen Charakters der Praxis immer wieder
ergeben, immer wieder zu überwinden, so daß sie über
die Akkumulation der Erfahrung zu insgesamt immer
adäquateren Konzeptionen führt. Damit 1äßt sich allerdings
die Dichotomie zwischen Subjekt und Objekt oder zwischen
der Konzeption und der Realität nicht aufheben.