Full text: ARCH+ : Studienhefte für Planungspraxis und Planungstheorie (1973, Jg. 5, H. 17-20)

II. DIE DIFFERENTIALRENTE 
Der allgemeine Begriff der Differentialrente 
„Das Eigentümliche (der Grundrente, d. Verf.) ist, daß 
mit den Bedingungen, worin sich die Agrikulturprodukte 
als Werte (Waren) entwickeln, und mit den Bedingungen 
der Realisation ihrer Werte auch die Macht des Grundei- 
gentums sich entwickelt, einen wachsenden Teil dieser 
ohne sein Zutun geschaffenen Werte sich anzueignen, ein 
wachsender Teil des Mehrwerts sich in Grundrente ver- 
wandelt.” 50) 
Unter den Bedingungen entwickelter kapitalistischer Pro- 
duktionsverhältnisse werden die Werte der Waren zu Pro- 
duktionspreisen ausgeglichen, und die Produktionspreise 
regulieren die Marktpreise der betreffenden Waren; (Der 
Produktionspreis setzt sich zusammen aus den Kostenele- 
menten konstantes und variables Kapital, d. h. dem Kost- 
preis der Ware, und aus dem Durchschnittsprofit). Die 
durchschnittlichen Marktpreise der Waren sind also gleich 
ihren Produktionspreisen. Man muß nun annehmen, daß 
dies auch für Produkte gilt, die über ihren Durchschnitts- 
profit hinaus noch eine Rente abwerfen, wie zum Bei- 
spiel Boden- und Berwerksprodukte. 
„Es fragt sich dann, wie unter dieser Voraussetzung sich 
eine Grundrente entwickeln, d. h. ein Teil des Profits sich 
in Grundrente verwandeln, daher ein Teil des Warenprei- 
ses dem Grundeigentümer anheimfallen kann.” 51) 
Marx macht dies an einem Beispiel klar: Nehmen wir an, in 
einem Lande würde die überwiegende Mehrzahl von Fa- 
briken mit Dampfmaschinen betrieben, einige wenige je- 
doch durch natürliche Wasserfälle. Da Dampfmaschinen 
und Kohlen als bereits vergegenständlichte Arbeit höhe- 
ren Aufwand an Kapital erfordern, als die Anwendung des 
von Natur vorhandenen Wasserfalls, können diese wenigen 
Fabriken billiger produzieren als die Mehrzahl. Sie würden 
aber genauso teuer verkaufen wie jene, denn der Markt- 
preis wird reguliert vom durchschnittlichen Produktions- 
preis unter durchschnittlichen Produktionsbedingungen. 
Unser individueller Kapitalist, dessen Kapital unter aus- 
nahmsweise günstigen Bedingungen fungiert, verkauft die 
Waren zum allgemeinen Produktionspreis, der höher liegt 
als sein individueller. Die Differenz ist für den Kapita- 
listen zusätzlicher, also Surplusprofit, denn der allgemeine 
oder Durchschnittsprofit ist im allgemeinen Produktions- 
preis bereits enthalten. 
Gesetzt, der Kapitalist ist nicht selbst Eigentümer des Was- 
serfalls, und der Besitzer dieser Naturkraft fordert den auf 
sie zurückgehenden Surplusprofit für sich als Rente, so ist 
es klar, „daß diese Rente immer Differentialrente ist. 
50) a.a.0., 5.6532. 
51)  a.a.0., S. 653. 
denn sie geht nicht bestimmend ein in den allgemeinen 
Produktionspreis der Ware, sondern setzt ihn voraus. Sie 
entspringt stets aus der Differenz zwischen dem individu- 
ellen Produktionspreis des Einzelkapitals, dem die mono- 
polisierte Naturkraft zur Verfügung steht, und dem allge- 
meinen Produktionspreis des in der fraglichen Produktions- 
sphäre überhaupt angelegten Kapitals.” 52) 
Diese Differenz ist begrenzt einerseits durch den allgemei- 
nen Produktionspreis, andrerseits durch den individuellen 
Kostpreis: Bei Anwendung des Wasserfalls kann das Pro- 
dukt mit weniger Arbeit hergestellt werden, es hat weniger 
Wert, oder anders herum: Eine gleiche Menge Arbeit er- 
zeugt größeres Produkt. Die Produktivkraft der Arbeit ist 
gestiegen. 
Für den Einzelkapitalisten stellt sich dies dar als ein Sin- 
ken seines Kostpreises und damit des Produktionspreises. 
Die andere Grenze bildet der allgemeine Produktionspreis. 
Würde er fallen, weil in unserem Beispiel möglicherweise 
Kohlen für die Dampfmaschinen billiger zu haben wären, 
so müßte die Differenz,folglich auch der Surplusprofit 
sinken. Würde gar der allgemeine Produktionspreis auf 
das Niveau des vorher begünstigten fallen, so verschwände 
der Surplusprofit ganz. „Diese Grundrente entspringt 
nicht aus der absoluten Erhöhung der Produktivkraft 
des angewandten Kapitals, resp. der von ihm angewende- 
ten Arbeit, die überhaupt nur den Wert der Waren vermin- 
dern kann, sondern aus der größeren relativen Fruchtbar- 
keit bestimmter, in einer Produktionssphäre angelegter 
Einzelkapitale, verglichen mit den Kapitalanlagen, die von 
diesen ausnahmsweisen, naturgeschaffenen Gunstbedingun 
gen der Produktivkraft ausgeschlossen sind.” 53) 
Der Surplusprofit in unserem Beispiel unterscheidet sich 
von der allgemeinen Art des Surplusprofits in einem we- 
sentlichen Punkt: Die Bedingung, die ihn ermöglicht, ist 
eine Naturkraft besonderer Ausprägung. Selbstverständlich 
benutzt das Kapital überall in der Industrie Naturkräfte 
{vgl. den Dampf in der Dampfmaschine), um den Kost- 
preis der Produkte zu verringern. Hier entspringt jedoch 
der Surplusprofit aus der Tätigkeit des Kapitals selbst. Da 
diese Tätigkeit aber allem Kapital freisteht, wird der an- 
fängliche Surplusprofit eines Einzelkapitals bei allgemei- 
ner Anwendung auf den Durchschnittsprofit gekürzt. Der 
allgemeine Produktionspreis ist dann gesunken, entspre- 
chend der Marktpreis, die Ware ist also billiger geworden. 
Bei Anwendung der Naturkraft Wasserfall gilt dies jedoch 
nicht. Der Surplusprofit entspringt hier nicht der Tätig- 
keit des Kapitals, sondern der größeren „naturwüchsigen” 
Produktivkraft der Arbeit, gebunden an die Benutzung 
einer Naturkraft, die dem Kapital als ganzem nicht zur 
Verfügung steht. „Die Naturkraft ist nicht die Quelle des 
Surplusprofits, sondern nur eine Naturbasis desselben, 
weil die Naturbasis der ausnahmsweise erhöhten Produk- 
tivkraft der Arbeit.” 54) 
52) a3.a.0., 5.659. 
53) 2.8.0., 5. 659. 
54) a.a.0., 5. 659 £. 
(|
	        
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