tisch das fest, daß nur unter dieser Voraussetzung der Wert
der Agrikulturprodukte über ihrem Produktionspreis
stehen kann. (...) Es genügt also für die Form derRente,
die wir hier untersuchen, und die nur unter dieser Annahme
stattfinden kann, die Annahme zu machen.” 84)
„Wäre die Durchschnittszusammensetzung des agrikolen
Kapitals dieselbe oder höher als die des gesellschaftlichen
Durchschnittskapitals, so fiele die absolute Rente, immer
in dem entwickelten Sinn, fort; d. h. die Rente, die ebenso
von der Differentialrente wie von der auf eigentlichem
Monopolpreis beruhenden Rente verschieden ist.” 85)
„Das Wesen der absoluten Rente besteht also darin: gleich
große Kapitale in verschiedenen Produktionssphären pro-
duzieren, je nach ihrer verschienen Durchschnittszusam-
mensetzung, bei gleicher Rate des Mehrwerts oder gleicher
Exploitation der Arbeit, verschiedne Massen von Mehrwert
In der Industrie gleichen sich diese verschiednen Massen
von Mehrwert zum Durchschnittsprofit aus und verteilen
sich auf die einzelnen Kapitale gleichmäßig als auf aliquote
Teile des Gesellschaftskapitals. Das Grundeigentum, so-
bald die Produktion Grund und Boden braucht, sei es
zur Agrikultur, sei es zur Extraktion von Rohstoffen, hin-
dert diese Ausgleichung für die im Boden angelegten Kapi-
tale und fängt einen Teil des Mehrwerts ab, der sonst in
die Ausgleichung zur allgemeinen Profitrate eingehn würde.
Die Rente bildet dann einen Teil des Werts, spezieller des
Mehrwerts, der nur statt der Kapitalistenklasse, die ihn aus
den Arbeitern extrahiert hat, den Grundeigentümers zu-
fällt. die ihn aus den Kapitalisten extrahieren.” 86)
Die Schranke, die das Grundeigentum für die Kapitalanlage
bildet, hört natürlich nicht auf am Rande der Äcker oder
mit der Ausgleichung der Entwicklungshöhe zwischen
Landwirtschaft und Industrie. Treibt die absolute Rente
den Marktwert der Agrikulturprodukte auf ein monopoli-
stisches Niveau zwischen Produktionspreis und Wert, des-
sen bestimmte Höhe abhängt vom Stand der Marktver-
hältnisse, so kann die Macht des Grundeigentums bei den
anderen zwei Klassen von Waren bewirken, daß die Rente
eingeht in den Preis als ein Bestandteil, der vom Wert der
Ware genauso unabhängig ist wie eine indirekte Steuer.
Die „absolute Rente” senkt die Durchschnittsprofitrate
des Kapitals dadurch, daß sie Mehrwert abschöpft, der in
der Sphäre der Agrikultur, die an der Ausgleichung der
Profitrate nicht oder nur teilweise teilnimmt, geschaffen
wurde, Die hier betrachtete Rente, die aus eigentlichem
Monopolpreis fließt, schöpft Mehrwert aus anderen Pro-
duktionssphären ab, wenn auch mit der gleichen Wirkung
auf den Durchschnittsprofit. Abgesehen von den genannten
Fällen, in denen sich das Grundeigentum faktisch aufhebt,
hat dieser Zuschlag auf den Preis seine ökonomischen
Schranken: die obere ist, bei jeder Art von Produkten,
84) MEW 25, a.a.O., 5. 768 f.
85) 28a.a.0.,5.773(f.
86) a.a.0..5.779.
bestimmt durch die Konkurrenz der Grundeigentümer
untereinander, das Bedürfnis und die Zahlungsfähigkeit
der Konsumenten und die Möglichkeit zuschüssiger Ka-
pitalanlage auf bereits genutztem Boden; die untere
durch die Renthöhe auf konkurrierendem Boden, letzt-
lich also durch die agrarische Rente.
IV.
DER MONOPOLCHARAKTER DER RENTEN
UND DIE RENTE AUS EIGENTLICHEM
MONOPOLPREIS
Innerhalb der Ableitung der verschiedenen Formen der
Grundrente verwendet Marx wiederholt den Begriff des
Monopols. Der gleiche Terminus, den Marx verwendet,
taucht in der Sekundärliteratur 87) im Zusammenhang
mit der Grundrente auf, Da die Bedeutungen, für die
dieser Terminus steht, offensichtlich verschiedenartig
sind, erscheinen uns einige Bemerkungen zum Monopol-
charakter der Grundrenten, zu ihrem Einfluß auf die
Verteilung des gesellschaftlichen Mehrwerts und die
Preisbildung der Waren angebracht.
Der Begriff des Monopols kennzeichnet zuerst und all-
gemein die alleinige oder überwiegende Verfügungsge-
walt einer einzelnen Person, einer Gruppe oder einer
ganzen Klasse über Bedingungen, die in dem Prozeß der
gesellschaftlichen Produktion einen Machtfaktor dar-
stellt. In diesem allgemeinen Sinne fungiert der Begriff
zum Beispiel als das Monopol des privaten Eigentums
an Produktionsmitteln, ein ausgesprochenes Klassen-
monopol, ein konstituierendes Moment der kapitalisti-
schen Produktionsweise, die nur existiert, wenn sich die-
sem Monopol gegenüber die Klasse der freien Lohnarbeite:
befindet, die von aller Verfügung über Produktionsmittel
entblößt ist.
Der Begriff des Monopols wird modifiziert und spezifiziert,
wenn wir uns den ökonomischen Auswirkungen von Mono-
polen auf der Basis der kapitalistischen Produk-
tionsweise zuwenden. Das oben benannte Monopol des Pri-
vateigentums an Produktionsmitteln bleibt also immer
Grundlage der folgenden Betrachtung, da es ja praktisch
synonym ist mit dieser historischen Produktionsweise, also
Grundlage der Konkurrenz ebenso wie der folgenden spe-
ziellen Formen von Monopvolen.
Monopole innerhalb der kapitalistischen Produktionsweise
sind gekennzeichnet durch die ökonomische Macht, die
Konkurrenz der Käpitale zu behindern, einzuschränken
oder gar auszuschalten mit dem Ziel bzw. der Wirkung, daß
der Preis der Waren, die das Monopol produziert, einen
höheren Mehrwert realisiert, als in seinem Produktionspreis
als Zentrum der Marktpreise enthalten ist.
87)
Vgl. z. B. W. S. Wygodski, Die Geschichte einer großen
Enteckung, Berlin, DDR 1967