Full text: ARCH+ : Studienhefte für Planungspraxis und Planungstheorie (1973, Jg. 5, H. 17-20)

tisch das fest, daß nur unter dieser Voraussetzung der Wert 
der Agrikulturprodukte über ihrem Produktionspreis 
stehen kann. (...) Es genügt also für die Form derRente, 
die wir hier untersuchen, und die nur unter dieser Annahme 
stattfinden kann, die Annahme zu machen.” 84) 
„Wäre die Durchschnittszusammensetzung des agrikolen 
Kapitals dieselbe oder höher als die des gesellschaftlichen 
Durchschnittskapitals, so fiele die absolute Rente, immer 
in dem entwickelten Sinn, fort; d. h. die Rente, die ebenso 
von der Differentialrente wie von der auf eigentlichem 
Monopolpreis beruhenden Rente verschieden ist.” 85) 
„Das Wesen der absoluten Rente besteht also darin: gleich 
große Kapitale in verschiedenen Produktionssphären pro- 
duzieren, je nach ihrer verschienen Durchschnittszusam- 
mensetzung, bei gleicher Rate des Mehrwerts oder gleicher 
Exploitation der Arbeit, verschiedne Massen von Mehrwert 
In der Industrie gleichen sich diese verschiednen Massen 
von Mehrwert zum Durchschnittsprofit aus und verteilen 
sich auf die einzelnen Kapitale gleichmäßig als auf aliquote 
Teile des Gesellschaftskapitals. Das Grundeigentum, so- 
bald die Produktion Grund und Boden braucht, sei es 
zur Agrikultur, sei es zur Extraktion von Rohstoffen, hin- 
dert diese Ausgleichung für die im Boden angelegten Kapi- 
tale und fängt einen Teil des Mehrwerts ab, der sonst in 
die Ausgleichung zur allgemeinen Profitrate eingehn würde. 
Die Rente bildet dann einen Teil des Werts, spezieller des 
Mehrwerts, der nur statt der Kapitalistenklasse, die ihn aus 
den Arbeitern extrahiert hat, den Grundeigentümers zu- 
fällt. die ihn aus den Kapitalisten extrahieren.” 86) 
Die Schranke, die das Grundeigentum für die Kapitalanlage 
bildet, hört natürlich nicht auf am Rande der Äcker oder 
mit der Ausgleichung der Entwicklungshöhe zwischen 
Landwirtschaft und Industrie. Treibt die absolute Rente 
den Marktwert der Agrikulturprodukte auf ein monopoli- 
stisches Niveau zwischen Produktionspreis und Wert, des- 
sen bestimmte Höhe abhängt vom Stand der Marktver- 
hältnisse, so kann die Macht des Grundeigentums bei den 
anderen zwei Klassen von Waren bewirken, daß die Rente 
eingeht in den Preis als ein Bestandteil, der vom Wert der 
Ware genauso unabhängig ist wie eine indirekte Steuer. 
Die „absolute Rente” senkt die Durchschnittsprofitrate 
des Kapitals dadurch, daß sie Mehrwert abschöpft, der in 
der Sphäre der Agrikultur, die an der Ausgleichung der 
Profitrate nicht oder nur teilweise teilnimmt, geschaffen 
wurde, Die hier betrachtete Rente, die aus eigentlichem 
Monopolpreis fließt, schöpft Mehrwert aus anderen Pro- 
duktionssphären ab, wenn auch mit der gleichen Wirkung 
auf den Durchschnittsprofit. Abgesehen von den genannten 
Fällen, in denen sich das Grundeigentum faktisch aufhebt, 
hat dieser Zuschlag auf den Preis seine ökonomischen 
Schranken: die obere ist, bei jeder Art von Produkten, 
84) MEW 25, a.a.O., 5. 768 f. 
85) 28a.a.0.,5.773(f. 
86) a.a.0..5.779. 
bestimmt durch die Konkurrenz der Grundeigentümer 
untereinander, das Bedürfnis und die Zahlungsfähigkeit 
der Konsumenten und die Möglichkeit zuschüssiger Ka- 
pitalanlage auf bereits genutztem Boden; die untere 
durch die Renthöhe auf konkurrierendem Boden, letzt- 
lich also durch die agrarische Rente. 
IV. 
DER MONOPOLCHARAKTER DER RENTEN 
UND DIE RENTE AUS EIGENTLICHEM 
MONOPOLPREIS 
Innerhalb der Ableitung der verschiedenen Formen der 
Grundrente verwendet Marx wiederholt den Begriff des 
Monopols. Der gleiche Terminus, den Marx verwendet, 
taucht in der Sekundärliteratur 87) im Zusammenhang 
mit der Grundrente auf, Da die Bedeutungen, für die 
dieser Terminus steht, offensichtlich verschiedenartig 
sind, erscheinen uns einige Bemerkungen zum Monopol- 
charakter der Grundrenten, zu ihrem Einfluß auf die 
Verteilung des gesellschaftlichen Mehrwerts und die 
Preisbildung der Waren angebracht. 
Der Begriff des Monopols kennzeichnet zuerst und all- 
gemein die alleinige oder überwiegende Verfügungsge- 
walt einer einzelnen Person, einer Gruppe oder einer 
ganzen Klasse über Bedingungen, die in dem Prozeß der 
gesellschaftlichen Produktion einen Machtfaktor dar- 
stellt. In diesem allgemeinen Sinne fungiert der Begriff 
zum Beispiel als das Monopol des privaten Eigentums 
an Produktionsmitteln, ein ausgesprochenes Klassen- 
monopol, ein konstituierendes Moment der kapitalisti- 
schen Produktionsweise, die nur existiert, wenn sich die- 
sem Monopol gegenüber die Klasse der freien Lohnarbeite: 
befindet, die von aller Verfügung über Produktionsmittel 
entblößt ist. 
Der Begriff des Monopols wird modifiziert und spezifiziert, 
wenn wir uns den ökonomischen Auswirkungen von Mono- 
polen auf der Basis der kapitalistischen Produk- 
tionsweise zuwenden. Das oben benannte Monopol des Pri- 
vateigentums an Produktionsmitteln bleibt also immer 
Grundlage der folgenden Betrachtung, da es ja praktisch 
synonym ist mit dieser historischen Produktionsweise, also 
Grundlage der Konkurrenz ebenso wie der folgenden spe- 
ziellen Formen von Monopvolen. 
Monopole innerhalb der kapitalistischen Produktionsweise 
sind gekennzeichnet durch die ökonomische Macht, die 
Konkurrenz der Käpitale zu behindern, einzuschränken 
oder gar auszuschalten mit dem Ziel bzw. der Wirkung, daß 
der Preis der Waren, die das Monopol produziert, einen 
höheren Mehrwert realisiert, als in seinem Produktionspreis 
als Zentrum der Marktpreise enthalten ist. 
87) 
Vgl. z. B. W. S. Wygodski, Die Geschichte einer großen 
Enteckung, Berlin, DDR 1967
	        

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