Full text: ARCH+ : Studienhefte für Planungspraxis und Planungstheorie (ab H. 28: ARCH+ : Zeitschrift für Architekten, Stadtplaner, Sozialarbeiter und kommunalpolitische Gruppen) (1975, Jg. 7, H. 25-28)

ARCH+ 7. Jg. (1975) H. 27 
14) Neue Heimat Werbeprospekt für Hannover-List. 
15) Ausdem Mietvertrag der Neuen Heimat. 
16) Die Neue Heimat ist übrigens sehr interessiert daran, die 
Erfahrungen mit diesen Gemeinschaftseinrichtungen aus- 
zuwerten, um in Zukunft die dafür aufgewendeten Mittel 
noch rationeller einsetzen zu können. So wurde kürzlich 
eine interne Umfrage (durch den bei der Neuen Heimat 
angestellten Sozialarbeiter und einen ebenfalls dort be- 
schäftigten Planer) durchgeführt, um über die Erfahrung 
mit der Nutzung Aussagen über Art und Umfang künftiger 
Gemeinschaftseinrichtungen machen zu können (z.B. bei 
der zusätzlichen Ausstattung von Eigentumswohnanlagen). 
„Spiel mit dem Raum‘‘, Werbeprospekt der Stadt Utrecht 
vom August 1969. 
Es war ein stark gegliederter Block mit gegeneinander ver- 
setzten Wohnungen auf jeder Etage sollten durch einen 
Laubengang an das Treppenhaus angeschlossen werden, 
Dabei hatte man daran gedacht, diesen Gang ebenso wie 
das Treppenhaus nach außen hin abzuschließen. Die sich 
dann ergebende Entwicklung, die zur Ausbildung der Hal- 
le führte stellte der Architekt so dar: Aufgrund der Kon- 
zeption sei er von der Kommission aufgefordert worden, 
daß Projekt beim Wohnungsbauministerium als Experi- 
ment einzureichen. Bei der Ausarbeitung und Kostenbe- 
rechnung wurde von dem Unternehmer vorgeschlagen, 
die Fassade zu begradigen, und so zwischen den Wohnun- 
gen eine gemeinsam zu nutzende Halle zu gewinnen. Durch 
die Verringerung der Außenwandflächen würden trotz zu- 
sätzlicher Deckenfläche, Bodenbelag und Heizung die Bau- 
kosten nicht belastet. Im Gegenteil würde der Kubikmeter- 
preis der Gesamtwohnfläche durch den Zugewinn der Hal- 
le verringert und dadurch sei das Projekt nach dem Kosten- 
index des Ministeriums förderungsfähig geworden. 
Unserer Meinung nach hat insbesonders die Halle zu der 
festgestellten Baukostenerhöhung geführt. Der Einbau der 
Halle konnte nicht durch die Verkürzung der Fassade in 
dem durch den Unternehmer angekündigten Maße kom- 
pensiert werden. Janssen hat sich (dem Projekt zuliebe? ) 
in der Annahme „mehr Kubikmeter für weniger Geld‘ ge- 
irrt. Darauf weist auch das Folgeprojekt hin, eine Über- 
bauung in Ijsselstein im Süden Utrechts, bei dem bei glei- 
chen Wohnungsgrundrissen die Halle durch Einplanung 
eines Einraum-Appartments um die Hälfte verkleinert wur- 
de. Der großzügige Charakter und die vielseitige Verwen- 
dungsmöglichkeit der Halle ging hier völlig verloren. 
Nach Auskunft der Mieter belastet die Miete das Einkom- 
men mit 10—-17%. Der Architekt nennt einen Anteil bis 
max. 25%. Der Durchschnitt liegt in Holland bei 68%. 
Flugblatt der „centralen group“ vom November 1974. 
20) 
21) 
Ulrich Battis 
RECHTSFRAGEN DER PARTIZIPATION 
Während die Theoriediskussion um die Partizipation 
der Betroffenen an öffentlichen Planungen unter Sozio- 
logen, Politologen, Architekten und Stadtplanern ab- 
klingt, erlebt das Thema unter den Juristen einen neuen 
Aufschwung. Diese zeitliche Verschiebung dürfte kaum 
als Indiz für die Rückständigkeit der Rechtswissenschaft 
zu werten sein, sondern zeigt, daß die Partizipationsdis- 
kussion eine neue Qualität erhalten hat, die die Rechts- 
normorientierten Juristen auf den Plan ruft. Die Partizi- 
pationsvorschriften des Städtebauförderungsgesetzes 
(88 1 Abs. 4,4 Abs. 1 u. 2, 9) und des Regierungsent- 
wurfs zur Novellierung des Bundesbaugesetzes ($ 2 Abs. 
3a) 1) sind als Produkt der sozialwissenschaftlichen Par- 
tizipationsdiskussion zu verstehen und wirken als solche 
auf diese zurück. 
I. Die Partizipationsvorschriften in der juristi- 
schen Diskussion 
Im Gegensatz zum Beschluß der öffentlich-rechtlichen 
Abteilung des 49. Deutschen Juristentages 2), die Betei- 
ligung der Betroffenen an der städtebaulichen Planung 
auszuweiten, vorzuverlegen, rechtlich zu institutionali- 
sieren und verfahrensmäßig abzusichern, werden die Par- 
tizipationsvorschriften des Städtebauförderungsgesetzes 
in der juristischen Fachliteratur überwiegend zurückhal- 
tend bis ablehnend bewertet 3). 
So wirft Blümel 4) der Diskussion um die Demokra- 
tisierung der Planung vor, daß unter der falschen Flagge 
der Demokratisierung ein rechtsstaatliches Problem vor- 
wiegend von Nichtjuristen zerredet werde. Statt das die 
Juristen schon lange beschäftigende Problem der recht- 
zeitigen und effektiven Beteiligung der Betroffenen an 
Planungsentscheidungen als Sachfrage zu behandeln, sug- 
geriere man politische Forderungen unter Berufung auf 
das demokratische Prinzp als verfassungsrechtliches Ge- 
bot. Ein an Sachproblemen orientierter Jurist habe da- 
von auszugehen, daß es bei der Frage der Verfahrensbe- 
teiligung der Betroffenen ausschließlich um den effekti- 
ven und rechtzeitigen Rechtsschutz der von der Planung 
Betroffenen bzw. um Gewährung rechtlichen Gehörs, 
"&: 
25
	        

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.